Auszug aus der Ausstellungsordnung des ACI e.V.

Maßgeblich ist die Ausstellungsordnung des ACI e.V. mit Sitz in Buchen Odenwald. Jeder Hund muss mindestens 4 Wochen vor der Ausstellung gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Der Impfpass ist beim Eintritt in das Ausstellungsgelände vorzulegen.

Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden nach den Bestimmungen des BGB. Teilnehmen kann nur, wer eine Hundehaftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen hat.

Es kann nur eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern berücksichtigt werden (im Rahmen der Kapazität des Veranstaltungsortes). Sobald die Kapazitäten ausgeschöpft sind, können wir Ihre Anmeldung leider nicht mehr berücksichtigen. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir planen müssen. Anmeldungen zu der Veranstaltung sind verbindlich und können nicht zurückgezogen werden. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Ausstellung fällig. Sie ist auch bei Nichtteilnahme an der Ausstellung zu entrichten. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe eines Grundes zurückzuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn die Kapazitäten des Veranstaltungsortes ausgeschöpft sind.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Kann im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil der Meldegebühren für die Deckung der entstandenen Kosten zu verwenden

Eine Haftung des Veranstalters – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer oder Besucher während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, beschränkt. Der vorstehende Ausschluss gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.

Zur schnelleren Abwicklung am Ausstellungstag, bitten wir den abgestempelten Überwei­sungsauftrag mitzubringen.

Das Verteilen und Anbringen von Werbung aller Art ist im Ausstellungsgelände (inkl. Parkplätze) untersagt, bzw. bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellungsleitung.

Wichtiger Hinweis an alle Aussteller!

Verunreinigungen auf dem gesamten Ausstellungsgelände sind vom Hundebesitzer sofort zu beseitigen!
Für Ihr Verständnis im Voraus besten Dank