Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten

Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung auf erbliche Augenerkrankungen nimmt inzwischen bei vielen Rassehunden einen festen Platz bei der Bekämpfung erblicher Krankheiten ein. Sinn und Zweck dieser Untersuchung ist es, erbliche Augenerkrankungen festzustellen. Dies dient der Gesunderhaltung der Rasse und des einzelnen Individuums.

Es besteht ein Unterschied zwischen dem Begriff ”erblich” und dem Begriff ”angeboren”. Eine Erkrankung oder ein Mangel kann angeboren, d.h. vom Zeitpunkt der Geburt an vorhanden sein, muss damit aber nicht unbedingt erblich sein. Eine Erkrankung ist dann erblich, wenn die Veranlagung die Krankheit zu entwickeln von den Elterntieren auf die Nachkommen übertragen wird. Erbliche Erkrankungen können angeboren sein oder aber erst zu einem späteren Zeitpunkt im Leben des Tieres auftreten. In Einzelfällen ist es nicht möglich, eine Aussage darüber zu machen, ob eine Veränderung/Erkrankung erblich ist oder nicht.

Quelle: DOK Dortmunder Kreis