Bildungsakademie Züchterseminar
Züchterseminar zum Nachweis der Sachkenntnis für die Hundezucht und Haltung gemäß § 11 und §11b des Tierschutzgesetzes gegenüber den Behörden.
Aus- und Weiterbildung im Zuchtbereich.
Dieses Seminar soll allen Hundebesitzern, Züchtern und Zuchtwarten, sowie Formwert- Zucht, sowie Leistungsrichtern, Hundetrainern usw. die notwendigen Voraussetzungen der Rassehundezucht und die Fähigkeiten und Kenntnisse der modernsten Hundehaltungs- und Zuchtvorschriften, sowie die gesetzlichen Anforderungen übermitteln. Schulungsunterlagen mit gesetzlichen Empfehlungen, Vorschriften und Fachunterlagen werden selbstverständlich jedem Teilnehmer überreicht.
Unsere dringliche Empfehlung und Anregung für alle Rassehundezüchter.
Besuchen Sie unbedingt das Züchterseminar als Nachweis der Sachkenntnis entsprechend der Anforderungen der Behörden und Zuchtverbände!
In diesem Sektor gibt es viel Schulungsbedarf und wir setzen in dieser Hinsicht auf Belehrung in unserem Verband.
Man sollte sich nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen, sondern immer auf Weiterbildung setzen! So etwas wie Bestandschutz im Hundewesen gibt es nicht.
Nehmt daher die angebotenen Schulungen wahr, um euch gebündeltes umfassendes Wissen in der Rassehundezucht anzueignen.
Bedenkt daher, wir haben es mit Lebewesen zu tun und tragen eine große Verantwortung Gott und Menschen gegenüber für entsprechende Zuchtresultate und die Art und Weise, wie wir unsere Hunde behandeln und zur Zucht einsetzen.
Wir wollen hier eine Vorbildrolle übernehmen! Das wird in der heutigen Zeit mit den Gegebenheiten immer wichtiger.
Das von der ACI angebotene Züchterseminar ist eine Pflichtveranstaltung für alle ACI-Züchter. Die im aktuellen Jahr dazukommenden Züchter absolvieren das Seminar im Frühjahr des Jahres. Das bedeutet, angehende Züchter können erst nach einer erfolgreichen Teilnahme am Züchterseminar züchten.
Das Züchterseminar dient dazu, theoretische Grundlagen und konkrete Beispiele der Zuchtpraxis innerhalb der ACI zu vermitteln. Es schließt mit einer Prüfung ab, so dass damit der Sachkundenachweis erbracht wird – in der heutigen Zeit eine unabdingbare Voraussetzung für verantwortungsvolle Zucht.
Der Moderne Zuchtgedanke
Der Alliance Cynologie International ACI akzeptiert alle anderen Zuchtordnungen bzw. Zuchtrichtlinien, die hochwertiger sind als die vom ACI Deutschland.
Es ist notwendig, die Hundezucht mit den Prinzipien des Tierschutzes zu vereinbaren. Tierschutzgerecht kann eine Rassehundezucht nur sein, wenn Folgendes berücksichtigt wird:
Gesundheit und Vitalität als Zuchtziel.
Vermeidung enger Verwandtschaftszucht.
Vermeidung exzessiver anatomischer, physiologischer und ethologischer Übertreibungen (Übertypisierung).
Vermeidung bzw. Begrenzung von Erbkrankheiten und Defekten.
Ausschluss von Rassen, deren spezifischer Typus nur durch Merkmale erzielt werden kann, die bei den Elterntieren und / oder ihren Nachkommen (ihrer Nachzucht) zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen können.
Wenn man Hunde nicht als reine Hobbyzucht, sondern gewerbsmäßig im Sinne des Tierschutzgesetzes (TierSchG) züchtet, ist es erforderlich, eine spezifische Erlaubnis einzuholen. Gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 8a des Tierschutzgesetzes ist diese Erlaubnis notwendig, um die Hundezucht auf eine rechtlich korrekte Basis zu stellen.
Es besteht ein wichtiger Unterschied zwischen der reinen Hobbyzucht und der gewerbsmäßigen Zucht von Hunden. Die gewerbsmäßige Zucht bezieht sich auf das Züchten von Hunden mit dem Ziel, Einkünfte zu erzielen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Hunde gezielt für den Verkauf gezüchtet werden, sei es als Rassehunde oder für andere kommerzielle Zwecke.
Die Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8a des TierSchG ist eine rechtliche Anforderung, die darauf abzielt, den Tierschutz zu gewährleisten. Sie stellt sicher, dass die Hundezucht unter Beachtung bestimmter Standards und Vorschriften erfolgt, um das Wohl der Tiere sicherzustellen. Die Erteilung dieser Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Behörde, die die Eignung des Züchters sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen prüft.
Insgesamt ist es für Personen, die Hunde gewerbsmäßig züchten möchten, von größter Bedeutung, sich der rechtlichen Verpflichtungen bewusst zu sein und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die notwendige Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8a des TierSchG zu erhalten. Dadurch wird nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet, sondern auch das Wohl der Tiere in den Mittelpunkt gestellt.
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