Zuchtordnung 2018

2018-04-15T20:52:19+02:00

Es ist notwendig, die Hundezucht mit den Prinzipien des Tierschutzes zu vereinbaren. Tierschutzgerecht kann eine Rassehundezucht nur sein, wenn Folgendes berücksichtigt wird: • Gesundheit und Vitalität als Zuchtziel. • Vermeidung enger Verwandtschaftszucht. • Vermeidung exzessiver anatomischer, physiologischer und ethologischer Übertreibungen (Übertypisierung). • Vermeidung, bzw. Begrenzung von Erbkrankheiten und Defekten. • Ausschluss von Rassen, deren spezifischer Typus nur durch Merkmale erzielt werden kann, die bei den Elterntieren und / oder ihren Nachkommen (ihrer Nachzucht) zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen können.