Die neue Zuchtordnung ist ab 01.07.2012 für alle Züchter des Rassehundezuchtverbandes, sowie alle angeschlossene Verbandskörperschaften bindend.

Am 25.03.2012 trafen sich einige Züchter und Verantwotrliche des ACI e.V. / CAR e.V. Teams.

Ziel der Arbeitssitzung war die bereits Ende 2011, Anfang 2012 angekündigte Aktualisierung der Zuchtordnung.

 

Die neue Zuchtordnung wurde im Vorfeld von Veterinärmedizinern und Rechtsanwälten auf Konsistenz und Rechtsfähigkeit geprüft und den Züchtern des Verbandes vorgestellt.

Die neue Zuchtordnung ist somit ab 01.07.2012 für alle Züchter des Rassehundezuchtverbandes, sowie alle angeschlossene Verbandskörperschaften bindend.

Zuchtordnung-2015

Die Zuchtordnung muss als Grundlage und Richtlinie für eine optimale, artgerechte und beständige Zucht dienen.

Das Ziel ist die Förderung und Vertiefung der Gebrauchseigenschaften der Rassehunde. Sie entspricht dem internationalen Standard und allen Tierschutzanforderungen.

Die Einhaltung der Zuchtordnung und die daraus hervorgehende Belehrung ist allen Mitgliedern von Nutzen und garantiert Zucht- und Leistungserfolge.

Die Zuchtordnung wurde Punkt für Punkt besprochen, ein Exemplar bekommt jedes Mitglied im Anhang.

Neuerungen gibt es in den Bereichen DNA gestützte Untersuchungen, HQ, EQ im Rahmen der Hüftgelenk- und Ellenbogendysplasie Zuchttauglichkeitsprüfungskriterien, Tiermedizinische Untersuchungen, Einsatz von Deckrüden im Umgang mit Nichtverbandsangehörigen.