Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Australian Shepherd

FCI – Standard Nr. 162 / 14. 04. 2008 /  D

WHIPPET

 

URSPRUNG : Grobbritannien.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 06. 03. 2007.

VERWENDUNG : Rennhund, Hetzhund.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 10   Windhunde. Sektion 3  Kurzhaarige Windhunde. Ohne Arbeitsprüfung.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Ausgewogene Kombi-nation von Muskelkraft und Stärke, mit Eleganz und Grazie der Umriss- linien. Für Geschwindigkeit und Leistung gebaut. Jede Form der Übertreibung mub vermieden werden.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Ein idealer Begleiter. In hohem Masse anpassungsfähig in häuslicher und sportlicher Umgebung. Freundlich, anhänglich, ausgeglichen.

KOPF

OBERKOPF

Schädel : Lang und trocken, flacher Oberkopf, zum Fang hin sich verjüngend, ziemlich breit zwischen den Augen.

Stop : Leicht.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nase : Schwarz. Bei blauen Hunden ein bläulicher Farbton, bei leberfarbigen eine leberfarbige Nase. Bei isabell- bzw. cremefarbenen sowie anderen ausgedünnten Farben jede passende Farbe, ausgenommen rosa.

Nur bei weissen Hunden oder bei Schecken ist eine Schmetterlingsnase erlaubt, jedoch niemals ein völlig unpigmentierter Nasenschwamm.

Kiefer / Zähne : Kräftige, starke, klar gezeichnete Kiefer mit einem perfekten, regelmässigen und vollständigen Scherengebib, d.h. dab die oberen Schneidezähne die unteren Schneidezähne eng übergreifen und rechtwinklig zu den Kiefern stehen.

Augen : Oval, strahlend, sehr aufmerksamer Ausdruck.

Ohren : Rosenförmig, klein, feinledrig.

HALS : Lang, muskulös, elegant gebogen.

KÖRPER

Obere Linie: Anmutiger Bogen im Bereich der Lendenpartie, aber nicht bucklig.

Rücken : Breit, gut bemuskelt, kernig, eher lang.

Lende : Erweckt den Eindruck von Stärke und Kraft.

Brust : Sehr tief mit viel Platz für das Herz; Vorbrust zwischen den Läufen tief und gut abgezeichnet. Rippen gut gewölbt, am Rückenansatz gut bemuskelt.

Untere Profillinie und Bauch : Deutlich aufgezogen

RUTE : Keine Befederung. Lang, sich verjüngend. In der Aktion in feiner Aufwärtsbiegung, aber nicht über den Rücken erhoben.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Vorderläufe zwischen Ellenbogen und Pfoten gerade und senkrecht; Front nicht zu breit.

Schultern : Schräg und muskulös; Schulterblätter bis zur Wirbelsäule reichend, wo sie sich deutlich abzeichnen.

Ellenbogen : Gut unter den Rumpf gestellt.

Vordermittelfub : Stark, leicht federnd.

HINTERHAND : Stark. Der Hund vermag im Stand viel Boden zu decken und grosse Schubkraft zu zeigen.

Oberschenkel : Breit.

Knie : Gut gewinkelt.

Unterschenkel : Gut entwickelt.

Sprunggelenk : Tief gestellt.

PFOTEN : Sehr klar umrissen; Zehen gut voneinander abgesetzt, gut aufgeknöchelt; dicke und starke Ballen.

GANGWERK : Perfekte freie Bewegung, dabei von der Seite betrachtet mit weitausgreifenden leichtfüßigen Schritten, wobei die obere Linie beibehalten wird. Die Vorderläufe sollten niedrig über dem Boden nach vorne geworfen werden; die Hinterläufe sollen gut unter den Körper vorgreifen um starken und kraftvollen Schub zu bewirken. Bewegung insgesamt weder gestelzt, hochsteppend, kurztrittig oder trippelnd. Parallel im Kommen und Gehen.

HAARKLEID :

HAAR : Fein, kurz, anliegend.

FARBE : Jede Farbe oder Farbmischung.

GRÖSSE :

Schulterhöhe : Rüden:  47 – 51 cm, Hündinnen:  44 – 47 cm.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:

  • Aggressive oder űbermässig ängstliche Hunde
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstőrungen aufweisen, műssen disqualifiziert werden.

N.B.:

  • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.