Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Zentral persischer Hirtenhund Qhadrejooni

ACI – Standard Nr.   01.01.2015 Persian Mastiff /  D

Zentral persischer Hirtenhund Qhadrejooni

URSPRUNG : Iran

VERWENDUNG :  Herdenhund, Wach- und Schutzhund.

KLASSIFIKATION FCI/ACI:

Gruppe 2                            Pinscher und Schnauzer- Molossoide – Schweizer Sennenhunde und andere Rassen.

Sektion 2.2                         Molossoide, Berghunde. Ohne Arbeitsprüfung.

Herkunft und Geschichtliches:

Zentral Iranische Schäferhunde sind große Hirtenhunde von kräftigem bis grob-kräftigem Körperbau; sie sind von Natur aus wachsam und Fremden gegenüber misstrauisch.

Diese Besonderheiten und darüber hinaus ihre Ausdauer, Anspruchslosigkeit und Fähigkeit, sich an die unterschiedlichsten Witterungsbedingungen anzupassen, bieten die Möglichkeit, Zentral Iranische Schäferhunde in fast allen klimatischen Regionen einzusetzen.

Die Rasse hat sich im Laufe der Zeit auf die ihn betreffenden Umstände eingestellt. Die wichtigsten sind hierbei das Klima – heiße und sehr trockene Sommer und sehr kalte Winter -, die Lebensart der Bevölkerung – sesshaft, Halbnomaden oder Nomadentum-, sowie die den Hunden zugewiesene Arbeit. Diese Rasse hütet Herden, die grosse Distanzen überwinden, wobei sie unabhängig von jeglichem Wetter, im Freien leben.

Diese Hunde sind in der Zentral Iran Provinz Isfahan (Esfehan, Qhadrejoon) beheimatet.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD:

Der Zentral Iranische Schäferhund ist ein Hund vom molossoiden Typ. Er ist harmonisch, ausgesprochen kräftig und muskulös. Der Körper ist etwas länger als hoch und muskulös, mächtig, aufrecht, großrahmig, in kraftvoller Gestalt. Er ist mit dickem Haar bedeckt, das eine feine, dicke Unterwolle hat. Das Haar ist nicht übertrieben lang. Die Haarlänge variiert jahreszeitabhängig zwischen etwa 5 und 10 cm, die Grundfarbe ist Weiss und oder Schwarz mit entsprechenden negierten Farben weiß und oder Schwarz, es können auch ganz weisse oder ganz schwarze Exemplare hervor kommen, auch die Farben rot mit Abzeichnung sind zugelassen. Entlang der vorderen und hinteren Gliedmaßen können Schattierungen von weiß bis schwarz vorkommen. Die Maske ist schwarz, auch die Ohren sollten schwarz sein. Die Augen sind mandelförmig und möglichst dunkel,  nie aber farbig. Festes Knochengerüst. Ein Hütehund mit breitem, kräftigem Kopf. Muss groß und ausdauernd sein; Ist in der Lage, sich mit grosser Geschwindigkeit fortzubewegen.

 

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN):

Vermittelt den Eindruck von Entschlossenheit, Kraft und Aktivität. Starker, ausgeglichener, ruhiger Wesenstyp mit gut ausgeprägter Verteidigungsreaktion, die in aktiver Form zum Ausdruck kommt.  Misstrauen Fremden gegenüber sind typisch, vor denen er niemals zurückweicht.

Der Zentral Iranische Schäferhund (auch Zentral Iranische Mastiff genannt) ist ein Familien u. Begleithund, der sehr intelligent und führig ist, aufmerksam und selbstsicher seiner Umwelt entgegentritt. Gegenüber seinen Herren ist er anhänglich und loyal.

Er besitzt große Geschicklichkeit im Kampf, ein atavistisches Verhalten, welches von jahrhundertelangen Kämpfen mit dem Raubtieren herrührt, die seine Herde bedrohen. Sein Ausdruck ist aufgeweckt.

 

KOPF:

OBERKOPF:

Schädel: Gross und Massiv, jedoch im richtigen Verhältnis zum Gebäude, breit zwischen den Ohren und leicht gewölbt. Erwachsene Rüden haben einen breiteren Kopf als Hündinnen.

Stop: Der Übergang vom Oberkopf zur Schnauzenpartie ist gering ausgeprägt.

 

GESICHTSSCHÄDEL: Von oben betrachtet, nahezu rechteckig, stumpfes Profil.

Nasenschwamm: Kräftig, breit, schwarz. Bei weißen und hell-weizen bzw. rotfarbigen Exemplaren ist ein brauner Nasenschwamm zulässig, wobei diese selten vorkommt.

Fang: Kürzer als der Oberkopf, sich zur Nasenspitze nur gering verjüngend.

Lefzen: Stark, aber abgeschlossen und trocken und schwarz. Die Unterkante der Oberlippe soll nicht tiefer als die Unterkante des Unterkiefers sein.

Kiefer / Zähne: Starke Zähne, perfektes, regelmässiges und vollständiges Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen. Vollzahnig mit 42 Zähnen.

Augen: Dunkle, mittelgroße ovale mandelförmige Augen, tief eingesetzt.

Ohren: Mittelgross, dreieckig mit abgerundeten Spitzen. Flach anliegend hängend seitlich am Schädel getragen, werden sie bei Erregung etwas angehoben. Im Herkunftsland stets kurz kupiert (das Kupieren muss verboten werden).

HALS: Sehr kräftig und kurz, sowie muskulös. Wird nicht hoch getragen, etwa in einem Winkel von 30-40° zur Rückenlinie.

KÖRPER: Kraftvoll, gut bemuskelt, niemals fett.

Widerrist: Sehr breit, muskulös, setzt sich merklich von der Rückenpartie ab.

Obere Linie: Horizontal. Lendenpartie leicht gewölbt.

Rücken: Sehr breit, gerade, muskulös.

Kruppe: Breit muskulös, fast horizontal.

Brust: Bis zu den Ellenbogen reichende Brusttiefe; Rippen gut gewölbt, ausreichend langes Rippenschiff.

Bauch: Mäßig aufgezogen.

RUTE: Lang, mindestens bis zu den Sprunggelenken reichend, ziemlich hoch angesetzt, wird sie in der Ruhestellung hängend und leicht eingerollt, in der Erregung, besonders bei den Rüden hoch und über den Rücken gerollt getragen. Kann sichelförmig, ringelförmig, bzw. hakenförmig sein.

 

GLIEDMASSEN

VORDERHAND: Vorderläufe weit auseinander gestellt, von guter Länge, gerade, mit kräftigen Knochen. Von vorne gesehen, gerade und parallel.

Unterarm: Gerade, massiv, mässig lang.

Schultern: Gut bemuskelt und schräg.

Ellenbogen: Gut am Körper anliegend.

Vordermittelfuss: Kräftig. Von der Seite betrachtet leicht schräg. Befedert.

HINTERHAND:

Allgemeines: Kraftvoll, von hinten gesehen, gerade und parallel.

Oberschenkel: Lang.

Knie: Von der Seite gesehen etwas gestreckt.

Unterschenkel: Kurz.

Sprunggelenke: Kräftig, breit und etwas gestreckt.

PFOTEN: (Vorder- und Hinterpfoten): Gross, von ovaler Form, gewölbt, Zehen gut aneinander liegend.

 

GANGWERK / BEWEGUNG:

Frei, gewöhnlich gleichmäßiger, ruhiger Gang. Typische Gangart ist ein kurzer Trab, der bei Beschleunigung in einen etwas plumpen Galopp übergeht.  Die Gliedmassen müssen sich in der Bewegung geradlinig und parallel bewegen, wobei die vorderen mehr zur Mittellinie tendieren.  Die Gelenke der vorderen und hinteren Gliedmassen strecken sich leicht.  Der Rücken und das Kreuz federn geschmeidig. Der Rist und die Kruppe sollen beim Traben auf dem gleichen Niveau verbleiben.

HAARKLEID

HAAR: Halblang, dicht mit dicker Unterwolle. Aufgrund von klimatischen Bedingungen sind große Unterschiede der Haarlänge möglich. An Hals und Schulter etwas länger und dicker. Das Haarkleid tendiert im Winter zu grösserer Länge.

FARBE: Schwarz, Rot, Weiss jeweils durchgängig. Abzeichen sind möglich, je nach Grundfarbe sind Farbplatten in schwarz beim weisser Grundfarbe. Alle Schattierungen von weiss bis schwarz entlang der Befederung.

GRÖSSE UND GEWICHT:

Gewicht:

Rüden             48-65 kg

Hündinnen      40-55 kg

Widerristhöhe:

Rüden             ab 65 cm

Hündinnen      ab 62 cm

 

FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung und dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.

FEHLER:

  • Etwas zu leichter, oder zu schwammiger Körperbau.
  • Geringe Abweichungen vom Geschlechtstyp, Hündinnen im Typ des Rüden.
  • Kopf ungenügend breit und massiv.
  • Oberkopf zu stark gewölbt, zu steil oder zu flach in die Fangpartie übergehend.
  • Schnauze kurz oder länglich.
  • Lefzen nicht scharf abgeschnitten, überhängend.
  • Nicht dem Alter entsprechende Abnützung der Zähne. Abgebrochene Zähne, die die richtige Stellung des Gebisses nicht stören. Fehlen von nicht mehr als zwei erste Prämolaren oder eines ersten und eines zweiten Prämolaren. Leicht gelblicher Zahnschmelz.
  • Helle Augen, leicht hängende Unterlider. Augenstar.
  • Tiefer Ohrenansatz, (nicht kupierte Ohren wobei hier die Tierschutzbestimmungen zu beachten sind).
  • Langer, zu schwacher Hals.
  • Schwach entwickelter, sich nicht über die Rückenpartie absetzender Rist.
  • Weicher, gewölbter oder schmaler Rücken.
  • Verlängertes, gerades oder zu stark gewölbtes Kreuz.
  • Ungenügend muskulöse oder abfallende Kruppe.
  • Etwas abgeflachter Brustkorb; seine untere Linie erreicht nicht Ellenbogenhöhe.
  • Zu stark aufgezogener, bzw. hängender Bauch.
  • Vorderhand: Geringe Abweichungen in Bezug auf den Schulterwinkel, etwas verkürzte oder verlängerte Vorderarme, leicht nach aussen stehende Ellenbogen, leicht in der Bewegung nach Aussen gedrehte Pfoten, zu stark geneigte Fesseln.
  • Hinterhand: Von hinten gesehen nicht ganz parallel stehende Hinterläufe, d.h. leichte X – bzw. O-Beinigkeit. Zu breit- bzw. zu engbeiniger Stand. Zu gerade bzw. zu lange Hinterläufe.
  • Weiche oder zu gestreckte Pfote, Afterkrallen.
  • Abweichungen von normalen Bewegungsformen (nach Innen oder Außen treten). Ungenügendes Strecken der Gelenke. Nicht geschmeidiges Bewegen des Rückens und des Kreuzes. Beim Traben gehobene Kruppe. Leichtes Schlenkern der Kruppe (mit dem Hinterteil schlenkern).

 

AUSSCHLIESSENDE FEHLER:

  • Jegliche Abweichungen vom einzig zulässigen Scherengebiss.
  • Pigmentlosigkeit und Albinismus.
  • Fehlen eines Fangzahnes oder eines Schneidezahnes, Fehlen eines dritten, bzw. vierten Prämolaren oder eines Molaren.
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

 

 

N.B.: Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

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