Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Cane Corso Italiano

FCI – Standard Nr. 343

Cane Corso Italiano

URSPRUNG : Italien

Beschreibung: Cane Corso Italiano (Italienischer Corso-Hund)

Großer Hund (Widerristhöhe Rüden: 64-68 cm, Hündinnen: 60-64 cm, Gewicht Rüden: 45-50 kg, Hündinnen: 40-45 kg), rüstig, kräftig gebaut. Der Cane Corso ist insgesamt etwas länger als hoch. Seine klaren Umrisslinien stellen seine mächtigen Muskeln athletisch dar. Wächter von Haus und Hof, und die Familie.

Das Haar ist kurz, glänzend, sehr dicht, wenig Unterwolle in schwarz, bleigrau, schiefergrau, hellgrau, hell falbfarben, hirschrot, dunkel falbfarben, gestromt in allen Schattierungen mit grauer oder schwarzer Maske, die nicht über die Augen hinaus reichen sollte. Breiter, molossoider Kopf, markanter Stirnabsatz mit sichtbarer Stirnfurche und betonten Augenbrauenbogen, leichter Vorbiss, Schnauze/Oberkopf Verhältnis 1 zu 2. Die Ohren sind sehr hoch angesetzt, dreieckig, hängend, mit einem breiten Ansatz.

Herkunft und Geschichtliches

Der Ursprung und die Abstammung des Cane Corso ist noch nicht sicher belegt worden. Eine Abstammung vom Mastino Napoletano ist umstritten, er ist ein direkter Nachkomme der römischen Molosser.

Sicher ist, dass es in Süditalien und Sizilien schon im 4. Jahrhundert eine Form des Hundes gab und dass der canis pugnacis (oder römischer Molosserhund / Cane di Macellaio), der größtmögliche Vorfahre des Cane Corso, jahrhundertelang die antiken Römer als Krieg- und Hütehund begleitete. 1996 erfolgte die Anerkennung durch die FCI und ab 2007 endgültig anerkannt.

ÜBERSETZUNG: Dr. J.-M. Paschoud und Frau Elke Peper; überarbeitet von Frau Bettina Smith-Horn und Herrn Axel Komorowski. Offizielle Originalsprache (EN).

URSPRUNG: Italien.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS: 13.11.2015

VERWENDUNG: Vielseitiger Gebrauchshund

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer, Molossoide und Schweizer Sennenhunde.

Sektion 2.1 Molossoide, doggenartige

Hunde. Mit Arbeitsprüfung.

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS: Der Corsohund ist ein direkter Nachkomme der römischen Molosser. Früher überall in Italien verbreitet, war er in den letzten Jahren nur noch in Apulien und in den angrenzenden süditalienischen Provinzen vertreten. Sein Name leitet sich vom lateinischen „cohors“ ab, was „Hüter, Verteidiger von Haus und Hof“ bedeutet.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Mittelgroßer bis großer Hund; robust und stämmig, trotzdem mit einiger Eleganz. Trockene und kraftvolle Muskeln.

WICHTIGE PROPORTIONEN: Der Corso-Hund ist rechteckig in den Konturen und etwas länger als hoch. (Die Körperlänge des Hundes übersteigt die Höhe um 11%). Die Länge des Kopfes erreicht

36% der Widerristhöhe.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Wächter von Haus und Hof, der Familie und des Viehs. In der Vergangenheit wurde er für die Bewachung von Rinderherden und auch bei der Großwildjagd eingesetzt.

KOPF: Breit und typisch molossoid. Die oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang sind leicht konvergent, ohne sichtbare Falten.

OBERKOPF:

Schädel: Breit; auf Höhe des Jochbogens entspricht die Breite des Schädels seiner Länge. Die konvexe vordere Schädelpartie wird von der Stirn zum Hinterhauptbein hin flacher. Die mittlere Stirnfurche ist zu erkennen, beginnend beim Stop und endend bei der Mitte des Schädels.

Stopp: Gut definiert, mit hervorgehobenen Stirnhöhlen.

GESICHTSSCHÄDEL:

Nasenschwamm: Schwarz. Eine graue Maske darf eine Nasenfarbe derselben Tönung besitzen. Große Nase mit gut geöffneten Nasenlöchern. Die Nase liegt auf der gleichen Linie wie der Nasenrücken.

Fang: Stark, quadratisch, deutlich kürzer als der Schädel (Verhältnis

Fang : Schädel ungefähr 1:2). Der vordere Teil des Fanges ist flach; die Seitenflächen verlaufen parallel. Der Fang ist ebenso breit wie lang; Von der Seite betrachtet ist er tief; das Profil des Nasenrückens ist gerade.

Lefzen: Von vorne aus betrachtet formt die Oberlefze an ihrer

Verbindungsstelle ein umgekehrtes „U“; von der Seite betrachtet hängt sie mäßig über. Sie bedeckt den Unterkiefer und bildet die untere Begrenzungslinie des Fangs.

Kiefer/Zähne: Die Kiefer sind sehr groß, dick und gewölbt. Leichter

Vorbiss, aber nicht mehr als 5 mm. Zangengebiss zulässig, aber nicht erwünscht.

Backen: Die Kaumuskelregion ist deutlich sichtbar, aber nicht

wulstig.

AUGEN: Mittelgroß, leicht vorstehend, aber nie übertrieben. Nahezu eiförmig, Augenabstand gut auseinanderliegend in einer nahezu sub- frontalen Position. Die Augenlider liegen gut am Augapfel an. Die Farbe der Iris soll so dunkel wie möglich sein, ist aber abhängig von der Farbe des Haarkleides. Der Ausdruck ist lebhaft und aufmerksam.

OHREN: Dreieckig, hängend, mittelgroß. Mit einem breiten Ansatz hoch oberhalb des Jochbogens. Die Ohren sind nicht kupiert.

HALS: Kräftig, bemuskelt, gleich lang wie der Kopf.

KÖRPER: Der Körper ist etwas länger als die Widerristhöhe. Kräftig gebaut, aber nicht quadratisch.

Widerrist: Ausgeprägt, höher gelegen als die Kruppe.

Rücken: Gerade, stark bemuskelt und fest. Lenden: Kurz und kräftig

Kruppe: Lang und breit, sanft abfallend.

Brust: Gut entwickelt, reicht bis zum Ellenbogen.

RUTE: Natürlich. Ziemlich hoch angesetzt; an der Wurzel sehr breit. In Aktion wird die Rute hoch getragen, aber niemals aufrecht oder geringelt.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND:

Schulter: Lang, schräg, stark bemuskelt. Oberarm: Kräftig.

Unterarm: Gerade, sehr kräftig.

Vorderfußwurzelgelenk: Elastisch.

Vordermittelfuß: Elastisch und nur leicht schräg gestellt. Vorderpfoten: Katzenpfoten.

HINTERHAND:

Oberschenkel: Lang, breit, hintere Linie des Oberschenkels konvex. Unterschenkel: Kräftig, nicht fleischig.

Kniegelenk: Fest, mäßig gewinkelt. Sprunggelenk: Mäßig gewinkelt.

Metatarsus (Hintermittelfuß): Dick und trocken. Hinterpfoten: Etwas weniger kompakt als die Vorderpfoten.

GANGWERK: Lange Schrittweite; ausgreifender Trab; der Trab ist die bevorzugte Bewegungsart.

HAUT: Ziemlich dick, eher eng anliegend.

HAARKLEID

Haar: Kurz, glänzend, sehr dicht mit dünner Unterwolle von gläserner Struktur.

Farbe: Schwarz, bleigrau, schiefergrau, hellgrau, hell falbfarben; dunkel falbfarben und hirschrot; dunkel weizenfarbig (Streifen auf verschieden nuancierter falbfarbener oder grauer Grundfarbe). Falbfarbene und gestromte Hunde haben eine schwarze oder graue Maske, die sich auf den Fang beschränkt und nicht weiter als die Augenlinie reichen soll. Ein kleiner weißer Fleck auf der Brust, an der Spitze der Zehen und auf dem Nasenrücken ist zulässig.

GRÖSSE UND GEWICHT :

Widerristhöhe: Rüden: 64 cm – 68 cm.

Hündinnen: 60 cm – 64 cm. Mit einer Toleranz von +/- 2 cm.

Gewicht: Rüden: 45 kg – 50 kg.

Hündinnen: 40 kg – 45 kg.

Gewicht passend zur Größe des Hundes.

FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes sowie seine Fähigkeit, seine traditionellen Aufgaben zu erfüllen, zu beachten ist.

SCHWERE FEHLER :

• Parallelismus oder ausgesprochene Konvergenz der oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang; Seitenflächen des Fangs konvergierend.

• Teilweise unpigmentierter Nasenschwamm.

• Scherengebiβ; Vorbiss mehr als 5 mm.

• Aufrecht getragene oder geringelte Rute.

• Beim Traben ständig im Passgang.

• Ober- oder Untergröße.

• Vorhandensein von Afterkrallen.

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:

• Aggressive oder übermäßig ängstliche Hunde

• Hunde, die deutlich physische Abnormitäten oder

Verhaltensstörungen aufweisen.

• Divergenz der oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang.

• Vollkommen unpigmentierter Nasenschwamm.

• Nasenrücken konkav oder konvex (Römische Nase)

• Rückbiβ.

• Partieller oder kompletter Pigmentverlust der Augenlider; Glasauge (blau gefleckt); Strabismus (Schielen).

• Rutenlosigkeit; Stummelrute.

• Haarkleid halblang, glatt oder befedert.

• Alle im Standard nicht beschriebenen Farben; ausgedehnte weiße

Flecken

N.B.

• Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

• Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.

Rassen gleiche FCI Gruppe. Könnte Ihnen auch gefallen.