Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.
Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge, sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.
Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.
Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.
Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.
Meldepflicht:
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:
Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen
Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.
Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.
Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.
Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen
Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.
Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.
Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.
Rassestandard Langhaariger Pyrenäenschäferhund
F.C.I. Standard Nr. 141
LANGHAARIGER PYRENÄENSCHÄFERHUND
(Chien de Berger des Pyrénées à poil long)
URSPRUNG: Frankreich.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS: 26.03.2009
VERWENDUNG: Hütehund auf den Bauernhöfen und Weiden der Pyrenäen.
KLASSIFIKATION F.C.I.: Gruppe 1 Hüte- und Treibhunde (ausgenommen Schweizer Sennenhunde) Sektion 1 Schäferhunde. Mit Arbeitsprüfung.
KURZER HISTORISCHER ABRISS: Von bescheidener Herkunft, bleibt der langhaarige Pyrenäenschäferhund bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts in der offiziellen Kynologie so gut wie unbekannt. Sein Typ variiert von einem Tal zum anderen beträchtlich, seine Gestalt und sein Haarkleid sind sehr unterschiedlich, sein Verhalten und sein Charakter sind jedoch überall gleich. Der erste offizielle Rassestandard wurde in den Jahren von 1921 bis 1925 von Mr. Bernard Sénac-Lagrange erstellt. Er wurde erstmalig überarbeitet während seiner Präsidentschaft und dann später unter der, der Herren Charles Duconte 1954-1986), Guy Mansencal (1986-2000) and Alain Pécoult (seit 2000-…) in enger Zusammenarbeit mit Raymond Triquet (seit 2001).
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Ein Hund, der bei einem Minimum an Größe und Gewicht ein Maximum an Lebhaftigkeit ausstrahlt.
Sein stets wachsamer Gesichtsausdruck und seine pfiffige, mißtrauische Miene verbunden mit seiner impulsiven Bewegungsfreude prägen das charakteristische, einzigartige Auftreten dieses Hundes.
WICHTIGE PROPORTIONEN:
- Der Schädel ist beinahe ebenso lang wie breit.
- Der Fang ist kürzer als der Schädel im Verhältnis: Fang 2, Schädel 3.
- Die Körperlänge übertrifft die Widerristhöhe.
- Die Entfernung des Ellenbogens vom Boden übertrifft die Hälfte der Widerristhöhe.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Ein kleiner, mutiger Hund, schlau, zur Initiative fähig, seinem Herrn vollkommen ergeben. Er ist eigensinnig und benötigt im Allgemeinen eine feste Hand, um seine Energie in die richtigen Bahnen zu lenken und das Beste aus seiner Intelligenz und Lebhaftigkeit zu machen. Fremden gegenüber verhält er sich oft mißtrauisch.
KOPF: Insgesamt gesehen dreieckig.
OBERKOPF:
Schädel: Mäßig entwickelt, fast flach, mit leicht ausgeprägter Stirnfurche; zu den Seiten hin ist er harmonisch abgerundet, der Hinterhauptstachel ist wenig betont. Er ist fast ebenso lang wie breit. Sein vorderer Teil verläuft in sanfter Neigung zum Fang. Stopp: Wenig sichtbar.
GESICHTSSCHÄDEL:
Nasenschwamm: Schwarz.
Fang: Gerade, etwas kürzer als der Oberkopf. Er verjüngt sich keilförmig, ist jedoch nicht zugespitzt.
Lefzen: Wenig dick; sie bedecken den Unterkiefer vollständig, der Lefzenwinkel ist nicht sichtbar. Ihre Ränder und der Gaumen sind schwarz oder kräftig schwarz markiert.
Kiefer/Zähne: Das Gebiß soll vollständig sein. Fangzähne stark, die Schneidezähne haben Scherenschluß (die obere Schneidezahnreihe bedeckt ohne Zwischenraum die untere); Zangengebiß (die Kanten der oberen und unteren Schneidezähne stehen aufeinander) ist zulässig.
Augen: Ausdrucksvoll, leicht mandelförmig, dunkelbraun; weder vorstehend noch zu tief liegend. Bei Hunden mit blauer oder schwarzer Tüpfelung im Haar (harlekinfarben oder schiefergraues) sind Birkenaugen zulässig und fast immer charakteristisch.
Die Lidränder sind – unabhängig von der Fellfarbe – schwarz.
Ohren: Ziemlich kurz, am Ansatz mäßig breit; sie sind weder zu dicht beieinander noch zu weit voneinander oben auf dem Schädel angesetzt. Sie sind dreieckig, fein und enden in einer Spitze; hängend, flach und sehr beweglich. Während Aufmerksamkeit und von vorne betrachtet verlängert das obere Ende merkbar die transverale Linie des Schädels. Sie können auch halb aufgerichtet sein; in diesem Fall muss der untere Teil der Ohrmuschel aufgerichtet und beweglich sei, und das obere Drittel oder die Hälfte soll im Idealfall nach vorn oder zur Seite kippen, wobei beide Ohren symmetrisch sein sollen.
HALS: Eher lang, genügend bemuskelt, gut von den Schultern abgesetzt.
KÖRPER: Der Knochenbau ist kräftig, jedoch nicht schwer; trockene Bemuskelung.
Oberlinie: Fest.
Widerrist: Gut ausgeprägt.
Rücken: Ziemlich lang, kräftig.
Lende: Kurz, leicht gewölbt; die Wölbung erscheint stärker ausgeprägt, da die Behaarung über der Hinterhand und auf der Kruppe häufig reichlicher ist.
Kruppe: Eher kurz, ziemlich schräg gelagert.
Brustkorb: Mittelmäßig entwickelt, bis zu den Ellenbogen herabreichend; an den Seiten leicht gewölbt.
Flanken: Nicht tief.
RUTE: Gut befedert, nicht sehr lang, eher tief angesetzt, an der Spitze einen Haken bildend. In der Aufmerksamkeit soll die Rute generell kaum oberhalb der Rückenlinie getragen werden aber sie darf nach vorne gebogen sein. In Ländern, ohne Kupierverbot sind einige Exemplare kupiert. Eine angeborene Stummelrute ist erlaubt.
GLIEDMASSEN:
VORDERHAND:
Allgemeines: Gerade, trocken, sehnig, gut befedert.
Schulter: Schulterblatt genügend lang, mäßig schräg gelagert.
Oberarm: Schräg gelagert, mittellang.
Unterarm: Gerade.
Vorderfußwurzel: Das Gelenk ist gut markiert.
Vordermittelfuß: Von der Seite gesehen leicht schräggestellt. Pfoten: Trocken, ziemlich flach, deutlich oval; dunkle Ballen. Nägel klein und hart, von Haar bedeckt, das sich auch unter der Pfote zwischen den Ballen findet.
HINTERHAND:
Allgemeines: Ziemlich geschlossene Winkelungen. Bei Hunden mit halblangem Haar sind die Läufe frei von Befederungen.
Oberschenkel: Nicht sehr lang, mäßig schräg, muskulös, „muskelbepackt“.
Kniegelenk: Gut gewinkelt, parallel zur Körperachse gelagert.
Unterschenkel: Ziemlich lang, schräg gestellt.
Sprunggelenke: Trocken, tief gestellt, gut gewinkelt; gelegentlich etwas kuhhessig stehend.
Hintermittelfuß: Senkrecht oder sehr leicht schräg nach vorn gestellt. Pfoten: Trocken, ziemlich flach, deutlich oval. Dunkle Ballen. Nägel klein und hart, von Haar bedeckt, das sich auch unter den Pfoten zwischen den Ballen findet.
Afterkrallen: Können an den Hinterläufen einfach oder doppelt vorhanden sein oder fehlen.
GANGWERK / BEWEGUNG: Im Schritt ist die Bewegung des Pyrenäen-Schäferhundes ziemlich verkürzt. Der Trab, seine bevorzugte Gangart, soll frei und kraftvoll sein. Im langsamen Trab wird der Kopf etwas angehoben, im verlängerten Trab wird er auf Höhe der Rückenlinie getragen. Die Pfoten werden niemals stark angehoben, die Bewegungen sind fließend, wobei die Pfoten dicht über den Boden gleiten.
HAUT: Fein; unabhängig von der Fellfarbe oft mit dunklen Flecken marmoriert.
HAARKLEID:
Haar: Lang oder mittellang, jedoch stets dicht, fast glatt oder leicht gewellt; dichter und wolliger über der Kruppe und auf den Schenkeln; in seiner Textur ein Mittelding zwischen Ziegenhaar und Schafwolle. Die Mischung aus trockenem und wolligem Haar bildet bei manchen Hunden Zotten oder Schnüre, auch „cadenetten“ genannt, oder manchmal Platten, die schuppen- oder dachziegelartig die Kruppe und die Schenkel bedecken. „Cadenetten“ finden sich sogar an der Brust und an der Vorderhand in Höhe der Ellenbogen. Das Haar am Fang ist kürzer und weniger dicht. Am Ende des Fangs, manchmal auch am ganzen Fang, liegt das Haar an und hat die Wuchsrichtung von vorn nach hinten.
An den Seiten und den Wangen ist das Haar länger und erscheint wie durch einen Windstoß von vorn zurückgeweht. Die Augen müssen gut sichtbar sein, ohne von Haar bedeckt zu werden.
Farbe: Mehr oder weniger dunkles Fauve mit oder ohne Überdeckung von schwarzen Haaren und gelegentlich etwas Weiß an Brust und Gliedmaßen; mehr oder weniger intensives Grau, oft mit Weiß an Kopf, Brust und Gliedmaßen; Blau mit schwarzer Tüpfelung (Harlekin oder Schieferblau). Ebenso kommen die Farben Gestromt, Schwarz oder Schwarz mit weißen Flecken (begrenzt gesprenkelt) vor. Die reinen Farben werden bevorzugt.
GRÖSSE: Rüden: 42 bis 48cm. Hündinnen: 40 bis 46cm.
Eine Toleranz von + oder – 2 cm ist bei vollkommen typischen Hunden zulässig.
FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist.
SCHWERE FEHLER:
Allgemeines Erscheinungsbild: Schwerfälliger Hund ohne Lebhaftigkeit.
Kopf: Spitzbogiger Schädel, gewölbte Stirn, Stop zu stark betont oder nicht vorhanden.
Fang: Quadratisch oder rechteckig, Pigmentmangel an Nasenchwamm oder Lefzen.
Augen: Hell oder mit scheuem Ausdruck. Lidränder depigmentiert.
Rute: Ringelrute auf dem oder über dem Rücken; „Eichhörnchen Rute“ (horizontal. über dem Rücken getragen); zusammengewachsene Wirbel.
Haar: Übermäßig viel Haar am Kopf, vor allem, wenn es die Augen bedeckt und am Fang einen griffonähnlichen Schnauzbart bildet. Schlechte Textur, weiches oder drahtiges, gelocktes oder sich kräuselndes Haar. Haarkleid, dem es an Dichte oder Stärke fehlt.
Farbe: Weißscheckung in mehr als einem Drittel der Behaarung. Harlekinfarbenes Haar mit mangelndem Kontrast zwischen dem Grau und dem Schwarz oder mit fauvefarbenem Glitzern. Sehr verwaschene Haarfarbe. Schwarz mit lohfarbenen Abzeichen an Kopf und Gliedmaßen (Schwarz mit fauvefarbenen Abzeichen).
DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:
Wesen:
- Aggressiv oder ängstlich
- Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
Nasenschwamm & Augenlider: Jede andere Farbe als vollkommen schwarz.
Kiefer: Rückbiß oder Vorbiß oder jegliche Kiefermißbildung. Das Fehlen von mehr als 2 Zähnen (ausgenommen PM 1). Die Eckzähne und Reißzähne (PM4 im Oberkiefer und M1 im Unterkiefer) müssen in jedem Fall vorhanden sein.
Ohren: Natürliche Stehohren. Augen: Glasaugen bei Hunden, die nicht Blau mit Schwarz getüpfelt sind (harlekinfarben oder schiefer-grau). Rosa Augenlider. Hellgelbe Augen. Rute: Schlaff, runter hängend. Haar: Gelockt. Farbe: Weiβ oder andere nicht im Standard angegebene Farben; Weiβ, welches mehr als 1/3 des Haares bei schwarzen Hunden ergibt. Gröβe: Ausserhalb der angegebenen Begrenzung.
N.B.
- Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
- Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.
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