Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.
Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge, sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.
Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.
Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.
Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.
Meldepflicht:
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:
Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen
Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.
Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.
Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.
Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen
Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.
Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.
Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.
Rassestandard Jack Russell Terrier
FCI-Standard N° 345 / 09.08.2004 /D
JACK RUSSELL TERRIER
URSPRUNG: England.
ENTWICKLUNG: Australien.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINALSTANDARDS: 25. 10. 2000.
VERWENDUNG: Ein guter Arbeitsterrier mit der Fähigkeit, einzuschliefen; ausgezeichneter Begleithund.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 3 Terrier. Sektion 2 Niederläufige Terrier. Mit Arbeitsprüfung.
KURZER HISTORISCHER ABRISS: Der Jack Russell Terrier entstand in den Jahren nach 1800 in England dank der Bemühungen des Reverend John Russell. Er entwickelte eine Linie von Fox Terriern, die mit seinen Fox Hounds laufen und unterirdisch Füchse und andere Beutetiere aus ihren Bauten sprengen konnten. Es entwickelten sich zwei Varietäten mit in ihren Grundzügen ähnlichen Standards, jedoch einigen Unterschieden vor allem in der Größe und den Proportionen. Der größere, quadratischer gebaute Hund ist als der „Parson Russell Terrier“ bekannt, der kleinere, etwas länger proportionierte Hund ist der „Jack Russell Terrier“.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Ein kräftiger, lebhafter und geschmeidiger Arbeitsterrier mit gutem Charakter und beweglichem, mittellangem Gebäude.
Seine flinken Bewegungen unterstreichen seinen durchdringenden, eifrigen Ausdruck. Das Kupieren der Rute ist freigestellt; er kann glatt-, rauh- oder stichelhaarig sein.
WICHTIGE PROPORTIONEN:
- Der Hund ist insgesamt länger als hoch.
- Die Tiefe des Körpers vom Widerrist bis zur Unterseite des vorderen Brustkorbs sollte gleich der Länge der Vorderläufe vom Ellenbogen bis zum Boden sein.
- Der Umfang des Brustkorbs unmittelbar hinter den Ellenbogen sollte ca. 40 bis 43 cm betragen.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Ein lebhafter, wachsamer, aktiver Terrier mit durchdringendem, intelligentem Ausdruck. Kühn und furchtlos, freundlich mit ruhigem Selbstvertrauen.
KOPF:
OBERKOPF:
Schädel: Der Schädel sollte flach und mäßig breit sein, allmählich zu den Augen hin schmaler werden und sich zu einem breiten Vorgesicht verjüngen.
Stop: Gut ausgeprägt, aber nicht zu stark betont.
GESICHTSSCHÄDEL:
Nasenschwamm: Schwarz.
Fang: Die Länge des Fangs vom Stop bis zur Nase sollte etwas kürzer sein als die vom Stop zum Hinterhauptstachel.
Lefzen: Straff anliegend und schwarz pigmentiert.
Kiefer/Zähne: Sehr stark, tief, breit und kraftvoll. Kräftige Zähne mit Scherenschluß.
Augen: Klein, dunkel, mit durchdringendem Ausdruck. Dürfen keinesfalls vorstehen, und die Augenlider sollten straff anliegen. Die Lidränder sollten schwarz pigmentiert sein. Mandelförmig.
Ohren: Sehr bewegliche Knopf- oder Hängeohren von guter Textur des Ohrleders.
Backen: Backenmuskulatur gut entwickelt.
HALS: Kräftig und klar umrissen, den Kopf in aufrechter Haltung tragend.
KÖRPER:
Allgemein: Rechteckig.
Rücken: Gerade. Die Länge vom Widerrist bis zum Rutenansatz übertrifft etwas die Widerristhöhe.
Lendenpartie: Kurz, kräftig und bis tief hinunter ausgeprägt bemuskelt.
Brust: Eher tief als breit, mit gutem Bodenabstand, wobei das Brustbein sich in der Mitte zwischen dem Boden und dem Widerrist befindet. Die Rippen sollten am Ansatz der Wirbelsäule gut gewölbt sein und zu den Seiten hin flacher werden, so daß der Brustkorb hinter den Ellenbogen mit zwei Händen umspannt werden kann – im Umfang ungefähr 40 bis 43 cm.
Brustbein: Die Brustbeinspitze ist deutlich vor dem Buggelenk plaziert.
RUTE: Darf in der Ruhe herabhängen, sollte in der Bewegung aufrecht getragen werden. Wenn kupiert, reicht die Rutenspitze bis zur Höhe der Ohren.
GLIEDMASSEN:
VORDERHAND:
Schultern: Gut zurückliegend, nicht mit Muskeln überladen.
Vorderläufe. Gerade Knochen von den Ellenbogen bis zu den Zehen, sowohl von vorn als auch von der Seite gesehen.
Oberarm: Von angemessener Länge und Winkelung, so daß die Ellenbogen gut unter dem Körper plaziert sind.
HINTERHAND: Kräftig und muskulös, in ausgewogenem Verhältnis zu den Schultern stehend.
Kniegelenk: Gut gewinkelt.
Hintermittelfuß: Im freien Stand von hinten gesehen parallel.
Sprunggelenk: Tief stehend.
PFOTEN: Rund, mit harten Ballen, nicht groß, mäßig gewölbte Zehen; weder nach innen noch nach außen gestellt.
GANGWERK / BEWEGUNG: Geradlinig, frei und federnd.
HAARKLEID:
HAAR: Kann glatt-, rauh- oder stichelhaarig sein. Muß wetterfest sein. Das Haar sollte nicht verändert (gezupft) werden, um es glatt- oder stichelhaarig wirken zu lassen.
FARBE: Weiß MUSS vorherrschen mit schwarzen und/oder lohfarbenen Abzeichen in allen Schattierungen vom hellsten bis hin zum sattesten Loh (Kastanienbraun).
GRÖSSE UND GEWICHT:
Ideale Widerristhöhe: 25 cm (10 ins) bis 30 cm (12 ins).
Gewicht: Jeweils 1 kg pro 5 cm Widerristhöhe, d.h. ein 25 cm großer Hund sollte etwa 5 kg wiegen und ein 30 cm großer Hund 6 kg.
FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten sollte als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.
Nachfolgend genannte Mängel sollten jedoch besonders geahndet werden:
- Mangel an typischen Terrier-Eigenschaften.
- Mangel an Harmonie, d.h. übertriebene Ausprägung irgendwelcher Merkmale.
- Kraftlose oder fehlerhafte Bewegung.
- Fehlerhaftes Gebiß.
Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
N.B.: Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Skrotum befinden.
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