Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

West Highland White Terrier

27.09.2011/  DE

FCI – Standard Nr. 85

WEST HIGHLAND WHITE TERRIER

URSPRUNG : Groβbritannien.

DATUM      DER      PUBLIKATION      DES       OFFIZIELEN ORIGINALSTANDARDS  : 13.10.2010.

VERWENDUNG : Terrier.

KLASSIFIKATION FCI : Gruppe  3     Terrier. Sektion  2     Niederläufige Terrier. Ohne Arbeitsprüfung.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Kräftig gebaut; tiefe

Brust und hintere Rippen; ebener Rücken, kraftvolle Hinterhand mit muskulösen Läufen, die in hohem Maβe eine groβartige Verbindung von Kraft und Aktivität zum Ausdruck bringt.

VERHALTEN UND CHARAKTER (WESEN) : Klein, aktiv, unerschrocken, robust, mit beträchtlichem Selbstvertrauen ausgestattet und einem Auftreten, das Raubzeugschärfe erkennen lässt.  Wachsam, fröhlich, mutig, selbstbewusst aber freundlich.

KOPF : Abstand zwischen Hinterhauptbein und Augen geringfügig gröβer als die Länge des Vorgesichts.  Kopf reichlich mit Haar bewachsen und im rechten Winkel oder weniger zur Halsachse getragen.  Kopf sollte nicht vorgestreckt getragen werden.

OBERKOPF :

Schädel: Leicht gewölbt; Stirnpartie mit glatten Konturen.  Oberkopf vom Ohrenansatz zu den Augen hin geringfügig schmaler werdend. Stopp : Deutlich; aus starken Wülsten der Stirnknochen gebildet, die unmittelbar oberhalb der Augen etwas vorstehen und zwischen den Augen eine leichte Vertiefung aufweisen.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm: Schwarz und ziemlich groβ; mit dem übrigen Fang eine fliessende Linie bildend; Nase nicht spitz vorstehend.

Fang : Von den Augen bis zur Nasenspitze hin allmählich schmaler werdend. Vorgesicht unter den Augen nicht eingefallen oder stark abfallend, sondern gut ausgefüllt.

Kiefer / Zähne : Kiefer kräftig und gerade.  Zwischen den

Fangzähnen so breit, wie es mit dem verlangten Ausdruck von Raubzeugschärfe vereinbar ist.  Die Zähne sind im Verhältnis zur Gröβe des Hundes groβ, mit regelmäβigem Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.

Augen : Weit voneinander angeordnet, mittelgroβ, nicht hervorstehend, so dunkel wie möglich, unter buschigen Augenbrauen hervorguckend; dies bewirkt einen wachsamen und intelligenten durchdringenden Blick.  Helle Augen höchst unerwünscht.

Ohren: Klein, aufrecht und sicher getragen, in einer deutlichen Spitze endend.  Weder zu weit auseinander noch zu dicht zusammen stehend.  Haar kurz und glatt (samtartig), sollte nicht geschnitten werden.  Ohrenspitzen ohne jegliche Befransung.  Runde, breite, groβe oder dicke Ohren sowie solche mit übermäβig üppiger Behaarung sind äuβerst unerwünscht.

HALS: Ausreichend lang, um die geforderte Kopfhaltung zu ermöglichen; muskulös; zum Ansatz hin allmählich breiter werdend, wodurch der Hals übergangslos in die gut zurückliegenden Schultern einmündet.

KÖRPER : Kompakt.

Rücken : Gerade.

Lenden : Breit und kräftig.

Brust: Tief; Rippen in der oberen Hälfte gut gerundet, an den Körperseiten abgeflacht wirkend.  Hintere Rippen weit zurückreichend; Abstand zwischen der letzten Rippe und der Hinterhand so kurz, wie es mit einer freien Bewegung vereinbar ist.

RUTE: 13 bis 15 cm lang; mit hartem Haar bedeckt, ohne Befederung; so gerade wie möglich und forsch, jedoch nicht lustig oder über den Rücken gezogen getragen.  Eine lange Rute ist unerwünscht und Ruten dürfen in keinen Fall kupiert werden.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND :

Schulter: Schräg zurückliegend.  Schulterblätter breit und eng am Brustkorb anliegend.  Schultergelenk nach vorne gelagert. Ellenbogen: Eng anliegend, wodurch eine freie Bewegung der Vorderläufe parallel zur Körperachse ermöglicht wird.

Unterarm: Vorderläufe kurz, muskulös und gerade, dicht mit kurzem, hartem Haar bewachsen.

Vorderpfoten: Gröβer als Hinterpfoten, rund, proportional in Gröβe, kräftig, dick gepolstert und mit hartem Haar bedeckt. Unterseite der Ballen und alle Krallen vorzugsweise schwarz.

HINTERHAND :

Allgemeines: Kräftig, muskulös und im oberen Teil breit.  Läufe kurz, muskulös und mit starken Sehnen.

Oberschenkel: Stark    bemuskelt        und      nicht    zu        weit auseinanderstehend.

Knie: Gut gebeugt.

Sprunggelenke: Gut gewinkelt und gut unter den Körper gestellt; in Stand und Bewegung ziemlich dicht nebeneinander.  Steile oder schwache Sprunggelenke äuβerst unerwünscht.

Hinterpfoten: Kleiner als die Vorderpfoten und dick gepolstert, rund, proportional in Gröβe, kräftig, dicke Ballen und mit kurzem, hartem Haar bedeckt. Unterseite der Ballen und alle Krallen vorzugsweise schwarz.

GANGWERK: Frei, gerade und rundherum flüssig.  Die Vorderläufe werden aus der Schulter heraus raumgreifend nach vorne bewegt.

Bewegung der Hinterhand frei, kraftvoll und nahe nebeneinander.  Sehr biegsame Knie- und Sprunggelenke und gut unter den Körper greifende Sprunggelenke bewirken den Schub.  Steife, stelzige Bewegung der Hinterhand und Kuhhessigkeit höchst unerwünscht.

HAUT: Frei von allen offensichtlichen Hautproblemen.

HAARKLEID

Haar: Doppeltes Haarkleid. Das Deckhaar besteht aus ca. 5 cm langem, harschem Haar ohne jegliche Anzeichen von Locken.  Unterwolle pelzartig, kurz, weich und dicht.  Offenes Haar äuβerst unerwünscht.

Farbe : Weiβ.

GRÖSSE  :

Widerristhöhe:  Ungefähr 28 cm.

FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten sollte als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist.

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:

  • Aggressive oder übermäβig ängstliche Hunde.
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

N.B.

  • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
  • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.