Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Flat Coated Retriever

03. 02. 2010 / DE
FCI – Standard Nr. 121

FLAT COATED RETRIEVER

URSPRUNG: Groβbritannien.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS: 28. 07. 2009.

VERWENDUNG: Apportierhund zur Flintenjagd.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 8 Apportierhunde, Stöberhunde, Wasserhunde. Sektion 1 Apportierhunde. Mit Arbeitsprüfung.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Ein aufgeweckter, reger Hund von mittlerer Grösse mit intelligentem Ausdruck, zeigt Kraft ohne schwerfällig zu wirken, zeigt Rasse ohne dabei schmächtig zu sein.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Rundherum ausgestattet mit den natürlichen Eigenschaften eines Jagdhundes; Optimismus und Freundlichkeit wird durch enthusiastische Rutenbewegung demonstriert. Selbstsicher und freundlich.

KOPF: Lang und gut geformt.
OBERKOPF:
Schädel: Flach bei mittlerer Breite.
Stopp: Leichter Stop in Augenhöhe, dabei in keiner Weise betont, so dass eine Konvergenz oder eine Divergenz nicht zu erkennen ist.

GESICHTSSCHÄDEL:
Nasenschwamm: Von guter Grösse, mit gut geöffneten Nasenlöchern.

Kiefer / Zähne: Kiefer lang und kräftig, dadurch imstande Hasen oder Fasanen zu tragen. Mit einem perfekten regelmäβigen und vollständigen Scherengebiss,
wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.

Augen: Mittelgroβ, dunkelbraun oder haselnussbraun, mit sehr intelligentem Ausdruck (ein rundes, hervorstehendes Auge ist höchst unerwünscht). Nicht schräg eingesetzt.

Ohren: Klein und gut angesetzt, dicht seitlich am Kopf getragen.

HALS: Kopf gut auf dem Hals sitzend, wobei der Hals ziemlich lang und trocken sein muss, symmetrisch und schräg in der Schulter sitzend, dabei gut in den Rücken übergehend, um ein leichtes Suchen der Spur zu ermöglichen.

KÖRPER:
Lenden: Kurz und breit. Eine lange Lendenpartie ist höchst unerwünscht.
Brust: Tief und ziemlich breit mit deutlich ausgeprägtem Brustbein. Die vordere Rippenpartie ist eher flach. Der Körper zeigt einen guten Rippenkorb, der sich erst allmählich wölbt, dann in der Mitte deutlich gewölbt ist und zur Hinterhand in der Wölbung abnimmt.

RUTE: Kurz, gerade und gut angesetzt, fröhlich, jedoch niemals wesentlich über der Rückenlinie getragen.

GLIEDMASSEN
VORDERHAND:
Allgemeines: Vorderlaüfe gerade, mit Knochen von insgesamt guter Qualität.
Ellenbogen: Sie bewegen sich frei und regelmässig an der Brust vorbei.
Vorderpfoten: Rund und kräftig mit eng aneinanderliegenden und gut aufgeknöchelten Zehen. Ballen dick und kräftig.

HINTERHAND:
Allgemeines: Muskulös. Die Hinterläufe sollen im Stand parallel und gerade sein.
Knie: Nicht übertrieben gewinkelt.
Sprunggelenke: Nicht übertrieben gewinkelt, tief stehend. Kuhhessigkeit höchst unerwünscht.
Hinterpfoten: Rund und kräftig mit eng aneinanderliegenden und gut aufgeknöchelten Zehen. Ballen dick und kräftig.

GANGWERK: Frei und fliessend, gerade und parallel, sowohl von vorne als auch von hinten gesehen.

HAARKLEID
Haar: Dicht, von feiner bis mittelstarker Textur und guter Qualität, so glatt wie möglich. Läufe und Rute gut befedert. Eine vollständige Befederung unterstreicht die Eleganz eines erwachsenen guten Hundes.

Farbe: Nur schwarz oder leberbraun.

GRÖSSE UND GEWICHT:
Erwünschte Widerristhöhe:
Für Rüden: 59 – 61,5 cm (23 – 24 ins.),
Für Hündinnen: 56,5 – 59 cm (22 – 23 ins.).

Erwünschtes Gewicht in guter Kondition:
Für Rüden: 27 – 36 kg (60 – 80 engl.Pfund),
Für Hündinnen: 25 – 32 kg (55 – 70 engl.Pfund).

FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes und seine Fähigkeit, die verlangte rassetypische Arbeit zu erbringen, zu beachten ist.

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:

  • Aggressive oder übermässig ängstliche Hunde.
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder
  • Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

N.B.

  • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
  • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.