Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Labrador-Retriever

FCI – Standard Nr. 122 /  20.01.2012/  D

LABRADOR RETRIEVER

URSPRUNG : Grobbritannien.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 24. 06. 1987.

VERWENDUNG : Apportierhund.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 8 Apportierhunde, Stöberhunde, Wasserhunde. Sektion 1   Apportierhunde. Mit Arbeitsprüfung.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Kräftig gebaut, kurz in der Lendenpartie, sehr rege, (welches űbermässiges Gewicht

oder Substanz aussschliesst); breiter Oberkopf; breit und tief in Brust und Rippenkorb; breit und stark in Lende und Hinterhand.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Ausgeglichen, sehr aufgeweckt. Vorzügliche Nase, weiches Maul; begeisternde Wasser-freudigkeit. Anpassungsfähiger, hingebungsvoller Begleiter. Intelligent, eifrig und willig, mit grossem Bedürfnis seinem Besitzer Freude zu bereiten. Von freundlichem Naturell, mit keinerlei Anzeichen von Aggressivität oder deutlicher Scheue.

KOPF

OBERKOPF :

Schädel : Breit, gut modelliert ohne fleischige Backen.

Stop : Deutlich ausgeprägt.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Breit, gut ausgebildete Nasenlöcher.

Fang : Kraftvoll, nicht spitz.

Kiefer / Zähne : Kiefer von mittlerer Länge; Kiefer und Zähne kräftig mit einem perfekten, regelmässigen und vollständigen Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.

Augen : Mittelgrob, dabei Intelligenz und gutes Wesen zeigend, braun oder haselnussfarben.

Ohren : Nicht gross oder schwer, dicht am Kopf anliegend, hoch und ziemlich weit hinten angesetzt.

HALS : Trocken, stark, kraftvoll, in gut gelagerte Schultern übergehend.

KÖRPER :

Rücken : Obere Linie gerade.

Lendenpartie : Breit, kurz und kräftig.

Brust : Von guter Breite und Tiefe, stark gewölbter, fassfőrmiger

Rippenkorb dieser Eindruck darf nicht durch űbermässiges

Gewicht erreicht werden.

RUTE : Kennzeichnendes Merkmal, sehr dick am Ansatz, sich allmählich zur Rutenspitze verjüngend, mittellang, ohne Befederung, jedoch rundherum stark mit kurzem, dickem und dichtem Fell bedeckt, damit in der Erscheinung « rund », dies wird mit « Otterschwanz » umschrieben. Kann fröhlich, sollte jedoch nicht gebogen über dem Rücken getragen werden.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Vorderläufe mit kräftigen Knochen und vom Ellenbogen zum Boden gerade, sowohl von vorne als auch von der Seite betrachtet.

Schultern : Schulterblätter lang, schrägliegend.

HINTERHAND : Gut ausgebildet, zur Rute hin nicht abfallend.

Kniegelenke : Gut gewinkelt.

Sprunggelenke : Hacken tiefstehend. Kuhhessigkeit im höchsten

Masse unerwünscht.

PFOTEN : Rund, kompakt; gut aufgeknöchelt und mit gut ausgebildeten Ballen.

GANGWERK : Frei, raumgreifend, dabei in Vor- und Hinterhand gerade und parallel.

HAARKLEID

HAAR : Kennzeichnendes Merkmal, kurz, dicht, nicht wellig, ohne Befederung, fühlt sich ziemlich hart an; wetterbeständige Unterwolle.

FARBE : Einfarbig schwarz, gelb oder leber/schokoladenbraun. Gelb reicht von hellcreme bis fuchsrot. Ein kleiner weisser Brustfleck ist statthaft.

GRÖSSE:

Ideale Widerristhöhe: Rüden 56-57 cm, Hündinnen 54-56 cm.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:

  • Aggressive oder űbermäβig ängstliche Hunde.
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstőrungen aufweisen, műssen disqualifiziert werden.

N.B. :

  • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
  • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.