Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Grosser Schweizer Sennenhund (Greater Swiss Mountain dog)

FCI – Standard Nr. 58

Grosser Schweizer Sennenhund

URSPRUNG : Schweiz.

VERWENDUNG : Ursprünglich Wach- und Zughund; heute auch Begleit-, Schutz- und Familienhund.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2  Pinscher und Schnauzer, Molossoide, Schweizer Sennenhunde und andere Rassen.

Sektion 3  Schweizer Sennenhunde. Ohne Arbeitsprüfung.

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : 1908, anlässlich der Jubiläumsausstellung zum 25-Jährigen Bestehen der SKG, wurden dem grossen Förderer der schweizerischen Sennenhunde, Prof. A.Heim, zwei kurzhaarige Berner Sennenhunde vorgestellt. Er erkannte in ihnen den alten, im Verschwinden begriffenen grossen Sennen- oder Metzgerhund, dessen Vorfahren früher in Mitteleuropa als „Metzger- oder Fleischerhunde“ weit verbreitet waren und als Schutz-, Zug- oder Treibhunde gezüchtet wurden. 1909 anerkannte die SKG die Rasse als eigenständig durch Eintragung im Schweizerischen Hundestammbuch (Band 12). 1912 wurde zwecks Förderung und Reinerhaltung der Rasse der „Klub für Grosse Schweizer Sennenhunde“ gegründet. Erst am 5.Februar 1939 erfolgte die Publikation des ersten Standardes durch die FCI. Heute wird der Grosse Schweizer Sennenhund, auch in anderen europäischen Ländern wegen seines ruhigen und  verlässlichen Wesens vor allem als Familienhund gezüchtet und geschätzt.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD :  Dreifarbiger, stämmiger, starkknochiger und gut bemuskelter Hund. Trotz seiner Grösse und seines Gewichtes zeigt er Ausdauer und Beweglichkeit. Das Geschlechtsgepräge von Rüde und Hündin ist deutlich.

 

WICHTIGE PROPORTIONEN :

  • Rumpflänge (von der Bugspitze zum Sitzbeinhöcker gemessen): Widerristhöhe = 10 : 9.
  • Brusttiefe : Widerristhöhe =   1 : 2.
  • Oberkopflänge: Fanglänge = 1 : 1.
  • Schädelbreite: Fangbreite =    2 : 1.

 

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Sicher, aufmerksam, wachsam und furchtlos in Alltagssituationen, gutmütig und anhänglich mit vertrauten Personen, selbstsicher gegenüber Fremden; mittleres Temperament.

KOPF : Dem Körper entsprechend kräftig, aber nicht schwer. Rüdenkopf kräftiger als der Kopf der Hündin.

OBERKOPF :

Schädel : Flach und breit. Die am Stirnansatz beginnende Mittelfurche läuft nach oben aus.

Stop : Wenig ausgeprägt.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Schwarz.

Fang : Kräftig,  länger als tief, weder von oben noch von der Seite gesehen spitz. Nasenrücken gerade, ohne Mittelfurche.

Lefzen : Wenig ausgebildet, anliegend; schwarz pigmentiert. Keine Hängelefzen.

Kiefer / Zähne : Kiefer kräftig. Vollständiges, kräftiges und regelmässiges Scherengebiss. Fehlen von 2 Zähnen (Prämolaren 1 und/oder Prämolaren 2) toleriert. Fehlende M3 (Molaren 3) bleiben unberücksichtigt.

Augen : Mittelgross, mandelförmig, weder tiefliegend noch hervorstehend, haselnuss- bis kastanienbraun; Ausdruck: aufgeweckt, freundlich. Lider gut anliegend. Lidrand dunkel pigmentiert.

Ohren : Mittelgross, dreieckig und ziemlich hoch angesetzt. In Ruhe flach anliegend, bei Aufmerksamkeit nach vorn gerichtet. Innen und aussen gut behaart.

HALS : Kräftig, muskulös, eher gedrungen. Keine Wamme.

KÖRPER : Etwas länger als die Widerristhöhe.

Rücken : Mässig lang, kräftig und gerade.

Lenden : Breit und stark bemuskelt.

Kruppe : Lang und breit, in sanfter Rundung abfallend; nie überhöht oder abgeschlagen.

Brust : Kräftig, breit, bis zu den Ellenbogen reichend. Rippenkorb von rund-ovalem Querschnitt, weder flach noch tonnenförmig. Vorbrust gut entwickelt.

Untere Profillinie und Bauch : Bauch und Flanken wenig aufgezogen.

RUTE : In harmonischer Fortsetzung der Kruppe angesetzt, ziemlich schwer, bis zum Sprunggelenk reichend; in Ruhe hängend; bei Aufmerksamkeit und in der Bewegung höher und leicht nach oben gebogen, aber niemals geringelt oder über den Rücken gekippt getragen.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND :

Allgemeines: Von vorne gesehen gerade und parallel, eher breit gestellt.

Schultern : Schulterblatt lang, kräftig, schräggestellt, anliegend und gut bemuskelt, mit dem Oberarm einen nicht zu stumpfen Winkel bildend.

Unterarm : Starkknochig, gerade.

Vordermittelfuss : Fest; von vorne gesehen in gerade Fortsetzung des Unterarms, von den Seiten gesehen nahezu senkrecht gestellt.

HINTERHAND :

Allgemeines : Von hinten gesehen gerade und nicht zu eng gestellt.

Hintermittelfuss und Pfoten weder ein- noch auswärts gedreht; Afterkrallen müssen entfernt sein, ausser in den Ländern, in denen die Entfernung der Afterkrallen gesetzlich verboten ist.

Oberschenkel : Ziemlich lang; Keulen breit, kräftig und gut bemuskelt.

Kniegelenk : Deutlich stumpf gewinkelt.         

Unterschenkel : Relativ lang.

Sprunggelenk : Kräftig und gut gewinkelt.

 

PFOTEN : Kräftig, gerade gerichtet, mit eng aneinanderliegenden, gut gewölbten Zehen und kräftigen Krallen.

GANGWERK : Raumgreifender, gleichmässiger Bewegungsablauf in allen Gangarten; ausgreifender, freier Vortritt und guter Schub aus der Hinterhand; im Trab, von vorne und von hinten betrachtet, geradlinige Gliedmassenführung.

HAARKLEID

HAAR : Stockhaar mit dichtem, mittellangem Deckhaar und dichter, möglichst dunkelgrau bis schwarz gefärbter Unterwolle. Kurzes Deckhaar ist bei vorhandener Unterwolle zulässig.

FARBE : Typische Dreifarbigkeit : Grundfarbe schwarz mit symmetrischem rot-braunem Brand und weissen Abzeichen. Das Rot-braun befindet sich zwischen dem Schwarz und den weissen Abzeichen an den Backen, über den Augen, an der Innenseite der Ohren, seitlich an der Brust, an allen vier Läufen und an der Unterseite der Rute. Die weissen Abzeichen befinden sich an Kopf (Blesse und Fang), an Kehle und Brust (durchgehend), Pfoten und Rutenspitze. Zwischen der Blesse und den rot-braunen Abzeichen über den Augen sollte ein Streifen Schwarz verbleiben. Weisser Nackenfleck oder weisser Halsring toleriert.

GRÖSSE :

Widerristhöhe für Rüden :        65 – 72 cm,

Widerristhöhe für Hündinnen:    60 – 68 cm.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

  • Unsicheres Verhalten.
  • Fehlen von anderen Zähnen als insgesamt höchstens 2 Prämolaren (PM1 und/oder PM2). Die M3 werden nicht berücksichtigt. Zangengebiss.
  • Helle Augen; mangelhafter Lidschluss.
  • Haarkleid:
    • Durchscheinende gelblich-braune oder hellgraue Unterwolle.
    • Unreine Farben.
  • Zeichnungsfehler:
    • Fehlende Kopfzeichnung, zu breite Blesse.
    • Weisse Fangzeichnung, die deutlich weiter als bis zu den Lefzenwinkeln reicht.
    • Weisse „Stiefel“ (Weiss, das höher als bis zu den Vorder- oder Hintermittelfussgelenken reicht).
    • Auffallend asymmetrische Zeichnung.

 

AUSSCHLIESSENDE FEHLER :

  • Schwere Wesensfehler (Ängstlichkeit oder Aggressivität).
  • Rückbiss, Vorbiss, Kreuzbiss.
  • Ektropium, Entropium.
  • Ein oder zwei blaue Augen (Glasauge).
  • Kurzhaar mit fehlender Unterwolle.
  • Langhaar.
  • Fehlende Dreifarbigkeit.
  • Andere Grundfarben als Schwarz.

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

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