Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Bullmastiff

FCI – Standard Nr. 157 / 02. 03. 1988 / D
BULLMASTIFF
URSPRUNG : Grossbritannien.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES : 24. 06. 1987.
VERWENDUNG : Wachhund.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2   Pinscher und Schnauzer – Molossoide – Schweizer Sennenhunde und andere Rassen.
Sektion 2.1 Molossoide,doggenartige Hunde Ohne Arbeitsprüfung.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Kraftvoll, zeigt grosse Stärke ohne dabei schwerfällig zu sein. Er ist solide und aktiv.
 
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Kraftvoll, ausdauernd, aktiv und verlässlich. Sehr lebhaft, wachsam und treu.
KOPF : Breit und tief.
OBERKOPF :
Schädel : Der Schädel ist von allen Seiten betrachtet gross und quadratisch; zeigt leichte Stirnfalten, sofern sein Interesse geweckt wird. Diese Falten sind in Ruhestellung jedoch nicht sichtbar. Schädelumfang darf der Schulterhöhe entsprechen.
Stop : Betonter Stop.
GESICHTSSCHÄDEL :
Nasenschwamm : Die Nase ist breit mit weit geöffneten Nasenlöchern.
Fang : Der Fang ist kurz; die Distanz von Nasenspitze bis Stop beträgt ungefähr ein Drittel der Gesamtlänge von Nasenspitze bis Hinterhauptstachel. Der Fang ist unter den Augen breit und behält in etwa die gleiche Breite bis zur Nase bei. Er ist stumpf und quadratisch geschnitten, bildet mit der Fangoberlinie einen rechten Winkel und ist im richtigen Verhältnis zum Schädel. Der Fang ist im Profil weder spitz noch aufgebogen, sondern flach.
Lefzen : Die Lefzen sind nicht hängend, sie dürfen niemals tiefer als bis zur Unterkante des Unterkiefers reichen.
Kiefer / Zähne : Der Unterkiefer ist bis zum Ende breit. Zangengebiss erwünscht, geringern Vorbiss gestattet, jedoch soll dieser nicht bevorzugt werden. Die Fangzähne sind gross und weit auseinanderstehend, die übrigen Zähne sind kräftig, gleichmässig und gut im Kiefer gebettet.
Backen : Gut ausgefüllte Backen.
Augen : Dunkel oder haselnussbraun, sie sind mittelgross, soweit von einander eingesetzt wie der Fang breit ist, dazwischen die Mittelfurche. Helle oder gelbe Augen höchst unerwünscht.
Ohren : V-förmig, zurückgefaltet, weit und hoch, in einer Höhe mit dem Hinterhauptbein angesetzt und geben damit dem Schädel ein quadratisches Aussehen; dies ist von grösster Bedeutung. Sie sind klein und ihre Farbe ist dunkler als die des Haarkleides am Körper. Die Ohrspitzen befinden sich mit den Augen in einer Höhe, sofern die Aufmerksamkeit eines Bullmastiff erregt wird. Rosenohren sind höchst unerwünscht.
HALS : Gut gebogen, mässig lang, sehr muskulös und im Umfang fast dem Kopfumfang gleich.
KÖRPER :
Rücken : Der Rücken ist kurz und gerade, dies bewirkt eine gedrungene Gestalt. Der Rücken darf jedoch nie so kurz sein, dass er die Beweglichkeit des Bullmastiffs beeinträchtigt. Karpfen- oder Senkrücken höchst unerwünscht.
Lenden : Lendenpartie breit und muskulös, mit entsprechender Flankentiefe.
Brust : Die Brust ist breit und tief, sie reicht tief zwischen den Vorderläufen hinab, mit tiefreichendem Brustbein.
RUTE : Hoch angesetzt, Rutenansatz kräftig, sich zur Spitze hin verjüngend reicht sie bis zu den Sprunggelenken. Sie wird gerade oder gebogen getragen, aber niemals senkrecht nach oben, wie bei einem Laufhund. Pumpenschwengelrute höchst unerwünscht.
  
GLIEDMASSEN
VORDERHAND : Die Vorderläufe sind kraftvoll und gerade, mit kräftigen Knochen. Sie stehen weit auseinander und ermöglichen dadurch eine gerade Front.
Schultern : Schultern muskulös, schräg und kraftvoll, jedoch nicht überladen.
Vordermittelfuss : Vordermittelfuss gerade und stark.
HINTERHAND : Hinterläufe stark und muskulös.
Unterschenkel : Unterschenkel gut entwickelt. Sie zeugen von Kraft und Beweglichkeit, ohne schwerfällig zu sein.
Sprunggelenk : Die Sprunggelenke sind mässig gewinkelt. Kuhhessigkeit ist höchst unerwünscht.
PFOTEN: Gut aufgeknöchelt, wie Katzenpfoten, mit gerundeten Zehen. Ballen hart. Dunkle Nägel erwünscht. Gespreizte Pfoten höchst unerwünscht.
GANGWERK : Die Bewegung weist auf Kraft und Zweckmässigkeit hin. Bei geradeaus gerichteter Bewegung sollen weder die Vorder- noch die Hinterläufe kreuzen oder „stricken“; der rechte Vorderlauf und der linke Hinterlauf sollen gleichzeitig gehoben und gesenkt werden. Ein fester Rücken, der durch den kraftvollen Schub der Hinterläufe nicht nachteilig beeinflusst wird, gewährleistet einen ausgeglichenen und harmonischen Bewegungsablauf.
HAARKLEID
HAAR : Kurz und hart, wetterbeständig und liegt glatt am Körper an. Langes, seidiges oder wolliges Haarkleid ist höchst unerwünscht.
FARBE : Jegliche Schattierung von gestromt, rehbraun oder rot. Die Farbe muss makellos und klar sein. Ein kleines weisses Abzeichen an der Brust ist erlaubt. Andere weisse Abzeichen sind unerwünscht. Ein schwarzer Fang zu den Augen in heller werdend, ist unentbehrlich, dunkle Augenumrandungen unterstreichen den Ausdruck.
GRÖSSE UND GEWICHT :
Widerristhöhe : Rüden: 63,5 bis 68,5 cm
Hündinnen : 61 bis 66 cm
Gewicht : Rüden: 49,9 bis 59 kg
Hündinnen : 41 bis 49,9 kg.
FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.
Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

Rassen gleiche FCI Gruppe. Könnte Ihnen auch gefallen.