Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Lhasa Apso

FCI – Standard Nr. 227/ 24.06.2015/ D /

LHASA APSO

URSPRUNG: Tibet (China).

PATRONAT : Grobbritannien.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 18.03.2015.

VERWENDUNG : Begleithund.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 9 Gesellschafts- und Begleithunde. Sektion 5  Tibetanische Hunderassen. Ohne Arbeitsprüfung.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Gut ausgewogen, robust, üppig behaart.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Lebhaft und anmabend. Wachsam, ausgeglichen, Fremden gegenüber allerdings etwas zurückhaltend.

KOPF : Üppiges Kopfhaar, das gut nach vorne über die Augen fällt; gut ausgebildeter Bart und Backenbart.

OBERKOPF

Schädel : Mässig schmal, ab Augenbereich nach hinten allmählich abfallend, nicht ganz flach, aber auch nicht gewölbt, kein Apfelkopf.

Stop : Mittelmässig.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Schwarz.

Fang : ungefähr 4 cm lang, aber nicht quadratisch; der Abstand von der Nasenspitze bis zu den Augen entspricht ungefähr einem Drittel der gesamten Länge von der Nasenspitze zum hinteren Schädelende.

Nasenrücken : Gerade.

Kiefer / Zähne : Die obere Schneidezahnreihe soll knapp hinter die untere Schneidezahnreihe beiben, d.h. eine umgekehrte Schere bilden. Die Schneidezahnreihen sollen Linien bilden, die so breit und so gerade wie nur möglich sind. Vollzahnigkeit ist erwünscht.

Augen : Dunkel, mittelgrob, nach vorne gerichtet eingesetzt, oval, weder grob oder voll, noch klein und tiefgebettet; es darf weder im oberen noch im unteren Augenbereich Weibsichtbar sein.

Ohren : Hängend, stark behaart.

HALS : Kräftig und gut gebogen.

KÖRPER : Die Länge von der Schulterblattspitze bis zum Sitzbeinhöcker ist grösser als die Höhe am Widerrist. Gut ausgewogen und kompakt.

Rücken : Gerade Oberlinie.

Lendenpartie : Stark.

Brust : Rippen reichen gut zurück.

RUTE : Hoch angesetzt, gut über dem Rücken aber nicht wie ein « Topfhenkel » getragen. Oft am Rutenende mit einem Knick; reich behaart.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Vorderläufe gerade und üppig behaart.

Schultern : Gut schräg zurückgelagert.

HINTERHAND : Gut entwickelt und bemuskelt. Gut gewinkelt. Üppig behaart.

Hintermittelfub : Von hinten gesehen parallel und nicht zu nah bei-einander stehend.

PFOTEN : Runde Katzenpfoten mit festen Ballen; gut behaart.

GANGWERK : Frei und flott.

HAARKLEID

HAAR : Langes Deckhaar, schwer, gerade und hart, nicht wollig oder seidig. Mittelmäbig viel Unterwolle.

FARBE: Gold, sandfarben, honigfarben, dunkel-grizzle, schieferfarben, rauchgrau, zweifarbig, schwarz, weib oder braun. Alle Farben sind gleichermaben erlaubt.

GRÖSSE : Idealgröbe : 25,4 cm Schulterhöhe für Rüden, Hündinnen etwas kleiner.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollteund deren Einfluß hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:

  • Aggressive und übermässig ängstliche Hunde.
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifizert werden.

N.B.

  • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
  • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.

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