Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Französische Bulldogge (Bouledogue Français)

FCI – Standard Nr. 101    /  06. 04. 1998 /  D

FRANZÖSISCHE BULLDOGGE

(Bouledogue Français)

URSPRUNG : Frankreich.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 28. 04. 1995.

VERWENDUNG : Gesellschafts-, Wach- und Begleithund.

KLASSIFIKATIONFCI:Gruppe  9 Gesellschafts- und Begleithunde. Sektion 11 Kleine Doggenartige Hunde. Ohne Arbeitsprüfung.

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Wie alle Doggen stammt die französische Bullddogge wahrscheinlich von den Molossern Epiriens und des römischen Kaiserreiches ab; sie ist verwandt mit den Ahnen des Bulldogs Großbritanniens, mit den Alanerhunden des Mittelalters un dmit den großen und kleinen Doggen Frankreichs; die französische Bulldogge, wie wir sie heute kennen, ist das Ergebnis ver- schiedener Kreuzungen, die passionierte Züchter in den 1880er Jahren in den Arbeitervierteln von Paris vornahmen. Seinerzeit vorerst Hund der Lastenträger an den Pariser Zentralmarkthallen, der Metzger und der Kutscher, wußte sie mit ihrem so außergewöhnlichen Körperbau und Wesen schnell die bessere Gesellschaft und die Welt der Künstler zu erobern. So breitete sie sich schnell aus. Der erste Rasseverein wurde 1880 in Paris gegründet. Das erste Zuchtbuch datiert von 1885 und ein erster Standard wurde 1898 erstellt, in dem Jahr, in welchem die Société Centrale Canine die Französische Bulldogge als Rasse anerkannte. Schon 1887 wurde der erste Hund ausgestellt.  Der Standard wurde 1931/32 und 1948 geändert und 1986 von H.F.REANT und R.TRIQUET (FCI-Veröffentlichung 1987) neu über- arbeitet; es wurde dann nochmals 1994 durch das Comité du Club du Bouledogue Français unter Mitarbeit von R.TRIQUET neu abgefaßt.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Ein typischer, klein-  formatiger Molosser. Trotz seiner geringen Größe ein kräftiger, in jeder Hinsicht kurzer und gedrungener Hund, mit kurzem Fell, mit kurzem, stumpfnasigem Gesicht, Stehohren und natürlicher Kurzrute. Sie muß den Eindruck eines lebhaften, aufgeweckten, sehr muskulösen Tieres von kompakter Struktur und solidem Knochenbau vermitteln.

VERHALTEN UND CHARAKTER (WESEN) : Umgänglich, fröhlich, verspielt, sportlich, aufgeweckt. Besonders liebevoll im Umgang mit ihren Besitzern und mit Kindern.

KOPF : Der Kopf muß sehr kräftig, breit und quadratisch sein; die ihn bedeckende Haut bildet nahezu symmetrische Falten und Runzeln. Der Kopf der Bulldogge ist gekennzeichnet durch den eingezogenen Oberkiefer- und Nasenbereich; der Schädel macht an Breite weit, was er an Länge verloren hat.                                                            ?

OBERKOPF

Schädel : Breit, nahezu flach, mit stark gewölbter Stirn. Die vorstehenden Augenbrauenbogen werden durch eine zwischen den Augen besonders entwickelte Furche getrennt. Die Furche darf sich auf der Stirn nicht fortsetzen. Sehr wenig entwickelter Hinterhauptkamm.

Stop : Sehr stark ausgeprägt.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenspiegel : Breit, sehr kurz, aufgeworfen; Nasenlöcher gut geöffnet und symmetrisch, schräg nach hinten gerichtet. Die Neigung der Nasenlöcher und die aufgeworfene Nase (man spricht von « aufgestülpt ») müssen jedoch eine normale Nasenatmung erlauben.

Nasenrücken : Sehr kurz, breit; er zeigt konzentrisch symmetrische Falten, die auf den Oberlefzen abwärts laufen (Länge: 1/6 der gesamten Kopflänge).

Lefzen : Dick, ein wenig schlaff und schwarz; die Oberlefze trifft die untere in der Mitte und verdeckt völlig die Zähne, die niemals sichtbar sein dürfen. Die obere Lefze ist im Profil fallend und abgerundet. Die Zunge darf nie sichtbar sein.

Kiefer : Breit, quadratisch, kräftig. Der Unterkiefer verläuft in einem weiten Bogen und endet vor dem Oberkiefer. Bei geschlossenem Fang wird das Vorstehen des Unterkiefers (Vorbiß) durch den gebogenen Verlauf der Unterkieferäste gemildert. Dieser gebogene Verlauf ist nötig, um ein zu starkes Vorstehen des Unterkiefers zu vermeiden.

Zähne : Die Schneidezähne des Unterkiefers dürfen auf keinen Fall hinter den oberen Schneidezähnen stehen. Der untere Zahnbogen ist abgerundet. Die Kierfer dürfen nicht seitlich verschoben oder verdreht sein. Der Abstand der Schneidezahnbogen kann nicht strikt festgelegt werden; von grundlegender Bedeutung ist, daß Oberlefze und Unterlefze so aufeinandertreffen, daß sie die Zähne völlig verdecken.

Backen : Die Wangenmuskulatur ist gut entwickelt, jedoch nicht hervortretend.

Augen : Aufgeweckter Ausdruck; tiefeingesetztes Auge, ziemlich weit vom Nasenspiegel und vor allem von den Ohren entfernt; von dunkler Farbe, ziemlich groß, schön rund, leicht hervorstehend und ohne jede Spur von weiß (weisse Augenhaut), wenn das Tier nach vorne schaut. Der Lidrand muß schwarz sein.

Ohren : Mittelgroß, breit am Ansatz und an der Spitze abgerundet. Hoch auf dem Kopf angesetzt, jedoch nicht zu dicht beieinander; aufrecht getragen. Die Ohrmuschel ist nach vorne geöffnet. Die Haut muß dünn sein und sich weich anfühlen.

HALS : Kurz, leicht gebogen, ohne Wamme.

KÖRPER

Obere Profillinie : Die obere Linie steigt stetig bis in die Lendengegend an, um dann rasch zur Rute hin abzufallen. Ursache für diese sehr angestrebte Form ist die kurze Lende.

Rücken : Breit und muskulös.

Lenden : Kurz und breit.

Kruppe : Schräg.

Brust : Walzenförmig und sehr tief; faßförmige, stark gerundete Rippen.

Vorbrust : Weit geöffnet.

Untere Profillinie und Bauch : Aufgezogen, jedoch nicht windhundartig.

RUTE : Kurz, tief auf der Kruppe angesetzt, an den Hinterbacken anliegend, am Ansatz dick; Knoten- oder Knickrute; zum Ende hin verjüngt. Selbst in der Bewegung muß sie unterhalb der Horizontalen bleiben. Eine relativ lange (aber nicht über das Sprunggelenk reichende) und sich verjüngende Knickrute ist zulässig, aber nicht erwünscht.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Läufe gerade und senkrecht, sowohl in der Seiten- als auch in der Vorderansicht.

Schultern : Kurz, dick; hervortretende, feste Bemuskelung.

Oberarm : Kurz.

Ellenbogen : Unbedingt am Körper anliegend.

Unterarm : Kurz, gut abgesetzt, gerade und muskulös.

Vorderfubwurzel/Vordermittelfub : Kräftig und kurz.

HINTERHAND : Die hinteren Gliedmaßen sind kräftig und muskulös; sie sind etwas länger als die Vordergliedmaßen un düberhöhen dadruch die Hinterhand. Sowohl in der Seiten- als auch in der Rückansicht sind sie gerade und senkrecht.

Oberschenkel : Muskulös, fest, nicht zu sehr gerundet.

Sprunggelenk : Recht tiefgestellt, nicht zu stark gewinkelt, vor allem aber auch nicht zu steil.

Hintermittelfub : Kräftig und kurz. Die Bulldogge darf von Geburt an keine Afterkrallen tragen.

PFOTEN : Die Vorderpfogen sind rund, klein sogenannte « Katzenpfoten »; guter Kontakt zum Boden, leicht ausgedreht. Die Zehen sind sehr kompakt, die Krallen kurz, dick und gut abgesetzt.

Die Ballen sind hart, dick und schwarz. Bei gestromten Tieren müssen die Krallen schwarz sein. Bei den Farben « caille » (fauvegestromte Hunde mit mittlerer Weißscheckung) und « fauve » (falbfarbene Hunde mit mittlerer oder überhandnehmender Weißscheckung) werden dunkle Krallen bevorzugt, helle Krallen jedoch nicht bestraft.

Die Hinterpfoten sind sehr kompakt.

GANGWERK : Bewegungsablauf frei; die Gleidmaßen bewegen sich parallel zur Medianebene des Körpers.

HAARKLEID

HAAR : Schönes, dichtes, glänzendes und weiches Kurzhaar.

FARBE : – Gleichmässiges Fauve, gestromt oder ungestromt, oder mit begrenzter Scheckung. – Gestromtes oder ungestromtes Fauve mit mittlerer oder überhandnehmender Scheckung.

Alle Abstufungen der Falbfarbe sind zülassig, von « Rot » bis hin zu « Milchkaffee ». Völlig weiße Hunde teilt man der Farbe « Gestromtes Fauve mit überhandnehmender weißer Scheckung » zu. Wenn ein Hund einen sehr dunklen Nasenschwamm und dunkle Augen mit dunklen Lidrändern aufweist, so kann bei besonders schönen Exemplaren ausnahmsweise eine gewisse Depigmentierung im Gesicht toleriert werden.

GRÖSSE UND GEWICHT : Bei einer Bulldogge in gutem Zustand darf das Gewicht nicht mehr als 14 kg betrabgen, wobei die Größe im Verhältnis zum Gewicht steht.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

  • Enge oder zusammengekniffene Nase, chronische Schnarcher.
  • Vorn fehlender Lefzenschluß.
  • Depigmentierte Lefzen.
  • Helle Augen.
  • Hoch getragene Rute; zu lange oder anormale kurze Rute.
  • Lose Ellbogen.
  • Steiles oder nach vorn versetztes Sprunggelenk.
  • Unkorrekte Gangarten.
  • Getüpfeltes Haarkleid.
  • Zu langes Haar.

SCHWERE FEHLER :

  • Bei geschlossenem Fang sichtbare Schneidezähne.
  • Bei geschlossenem Fang sichtbare Zunge.
  • « Trommelnder » Hund (schnelle Bewegung der Vorderglied- maßen)
  • Depigmentierte Stellen im Gesicht, mit Ausnahme bei fauve-gestromten Hunden mit mittlerer Weißscheckung (« caille ») und falbfarbenen Hunden mit mittlerer oder überhandnehmender Weißscheckung (« fauve »)
  • Übermäßiges oder ungenügendes Gewicht.

AUSSCHLIESSENDE FEHLER :

  • Aggressiv oder ängstlich.
  • Nasenschwamm von anderer Farbe als schwarz.
  • Hunde, bei denen die unteren Schneidezähne hinter den oberen schließ
  • Hunde, deren Fangzähne bei geschlossenem Fang ständig sichtbar sind.
  • Verschiedenfarbige Augen.
  • Nicht aufrecht getragene Ohren.
  • Ohren, Rute oder Afterkrallen kupiert.
  • Afterkrallen an den hinteren Gliedmaßen entfernt oder vorhanden.
  • Die Haarfarben « Schwarz mit Brand », « Mausgrau », « Braun ».

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

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