Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Yorkshire Terrier

22. 02. 2012 /  DE
Standard Nr. 86

YORKSHIRE TERRIER

URSPRUNG : Groβbritannien.

DATUM       DER       PUBLIKATION      DES       GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS : 10. 11. 2011.

VERWENDUNG : Gesellschaftshund.

KLASSIFIKATION FCI : Gruppe   3   Terrier. Sektion   4   Zwerg Terrier. Ohne Arbeitsprüfung.

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS:
Der Yorkshire Terrier kommt von der gleichen Gegend wie der Airdale Terrier und wurde zum ersten Mal um 1850 gesehen. Der alte Englische Toy Terrier, Schwarz und Loh, ist ein Vorfahre des

Yorkshire Terriers, zusammen mit anderen Rassen wie dem Malteser und dem Skye Terrier. Der heutige Name wurde in 1870 akzeptiert.

Die terrierhaften Eigenschaften dieser Rasse beinhalten auch den Jagd-Instinkt entweder nach einem Spielzeug im Haus oder einem Nagetier im Garten.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Langhaarig, das Haar hängt glatt und gleichmäßig beiderseits herab, ein Scheitel reicht von der Nase bis zur Rutenspitze. Sehr kompakt und adrett, aufrecht in der Haltung und ein Fluidum von « Wichtigkeit » ausstrahlend.

WICHTIGE PROPORTIONEN:
Die Konturen sollen einen kernigen und gut proportionierten Körper erkennen lassen.

VERHALTEN  UND  CHARAKTER  (WESEN)  :  Reger  und intelligenter Zwerg-Terrier. Lebhaft bei ausgeglichenen Wesens- anlagen.

KOPF
OBERKOPF :

Schädel: Ziemlich klein und flach, Schädel nicht zu auffallend oder gerundet.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Schwarz. Fang: Nicht zu lang.

Kiefer   /   Zähne   :   Perfektes,   regelmäßiges   und   vollständiges Scherengebiß,    wobei    die     obere     Schneidezahnreihe   ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.

Augen: Mittelgroß, dunkel, glänzend, mit wachsamem, intelligentem Ausdruck und so plaziert, dass sie geradeaus blicken. Nicht hervorstehend.  Augenlider dunkel.

Ohren:   Klein,   V-förmig,   aufrecht   getragen,   nicht   zu   weit auseinanderstehend, mit kurzem Haar von satter, kräftiger Tan-Farbe bedeckt.

HALS : Von guter Länge.

KÖRPER : Kompakt. Rücken : Eben.

Lenden: Gut durch Muskeln gestützt.

Rippen: Mäβig gewölbt.

RUTE: Früher üblicherweise kupiert.

Kupiert: Von mittlerer Länge, reich mit Haar bewachsen, das dunkler blau ist als das restliche Körperhaar, insbesondere am Rutenende. Etwas oberhalb der Rückenlinie getragen.

Unkupiert: Reich mit Haar bewachsen, das dunkler blau ist als das restliche Körperhaar, insbesondere am Rutenende. Etwas oberhalb der Rückenlinie getragen. So gerade wie möglich. In ihrer Länge zur Harmonie der Gesamterscheinung beitragend.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND:

Allgemeines: Läufe gerade, gut mit Haar von sattem goldenem Tan bedeckt, wobei die Haarspitzen etwas heller schattiert sind als die Haarwurzeln. An den Vorderläufen darf das Tan nicht höher als bis zu den Ellenbogen reichen.

Schulter: Gut gelagert. Unterarm: Gerade.

Vorderpfoten: Rund; schwarze Krallen.

HINTERHAND:

Allgemeines:  Von  hinten  betrachtet  sind  die  Läufe  ganz  gerade, gemäßigte Winkelung der Kniegelenke; gut mit Haar von sattem, goldenem Tan bedeckt, wobei die Haarspitzen etwas heller schattiert sind als an der Haarwurzel.  Das Tan darf nicht höher als bis zu den Kniegelenken reichen.

Knie: Mäβig gewinkelt.

Hinterpfoten: Rund, schwarze Krallen.

GANGWERK  :  Frei  und  mit  viel  Schub,  geradeaus  gerichtete Bewegung in Vor- und Hinterhand, bei ebener Rückenlinie.

HAARKLEID
Haar: Körperhaar von mittlerer Länge, völlig gerade (nicht wellig), glänzend; von feiner seidiger Textur, nicht wollig, darf niemals die Bewegung beeinträchtigen. Das herabhängende Haar am Kopf und Fang (« fall ») ist lang, hat eine satte, goldene Tan-Farbe; dabei in der Farbe intensiver seitlich am Kopf, am Ohrenansatz und am Fang, wo es besonders lang sein sollte. Die Tan-Farbe am Kopf darf sich nicht in den Nacken ausbreiten; sie darf nicht rußig oder mit dunklem Haar vermischt sein.

Farbe: Dunkles Stahlblau (nicht Silberblau) erstreckt sich vom Hinterhauptbein bis zum Rutenansatz, keinesfalls vermischt mit falbfarbenem, bronzefarbenem oder dunklem Haar. Das Haarkleid an der Brust hat ein volles, helles Tan.

Alle tanfarbenen Haare sind an der Wurzel dunkler als in der Mitte und werden zur Spitze hin noch heller.

GEWICHT : Gewicht bis 3,2 kg.

FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist.

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:

  • Aggressive oder űbermäβig ängstliche Hunde.
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstőrungen aufweisen, műssen disqualifiziert werden.

N.B.

  • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
  • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.