Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Rhodesian Ridgeback

FCI – Standard Nr.  146 /  07. 08. 1998 /  D

RHODESIAN RIDGEBACK

URSPRUNG : Südliches Afrika. Standard erstellt von der Kennel Union des Südlichen Afrika und dem Simbabwe Kennel Club.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 10. 12. 1996.

VERWENDUNG : Der Rhodesian Ridgeback wird noch immer zur Jagd von Wild in vielen Teilen der Welt verwendet, aber wird besonders geschätzt als Wachhund und Familienmitglied.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 6     Laufhunde, Schweisshunde und verwandte Rassen. Sektion 3 Verwandte Rassen. Ohne Arbeitsprüfung.

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Der Rhodesian Ridge-back ist gegenwärtig die einzige anerkannte Rasse, die dem südlichen Afrika entstammt. Seine Ahnen können zurückverfolgt werden zur Kapkolonie, wo sie sich sowohl mit den Hunden der frühen Pioniere vermischten als auch mit den halbdomestizierten Hottentottenhunden, die einen Rückenkamm hatten. Meist in Gruppen von zwei oder drei Hunden jagend, war die ursprüngliche Aufgabe des Rhodesian Ridgeback, Grosswild, hauptsächlich Löwen, aufzuspüren und mit grober Behendigkeit am Stand zu halten, bis der Jäger herangekommen war. Der Originalstandard, von F.R.Barnes 1922 in Bulawayo, Rhodesien, aufgestellt, gründete auf dem Dalmatiner-Standard und wurde von der Kennel Union des Südlichen Afrika 1926 anerkannt.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Der Rhodesian Ridgeback sollte einen ausgewogen gebauten, starken, muskulösen, wendigen und aktiven Hund darstellen, symmetrisch im Profil und bei mittlerer Geschwindigkeit äusserst ausdauernd. Das Hauptaugenmerk ist auf Beweglichkeit, Eleganz und funktionale Gesundheit ohne irgendwelche Tendenzen zu einer massiven Erscheinung zu legen. Die Besonderheit der Rasse ist der Rückenkamm (« ridge »), der dadurch entsteht, dass die Haare in Gegenrichtung zu der am übrigen Körper wachsen. Der Rückenkamm ist das Wappenzeichen der Rasse. Der Rückenkamm muss klar abgegrenzt sein, symmetrisch und zu den Hüft- höckern hin schmaler werden. Er muss unmittelbar hinter den Schultern beginnen und bis zu den Hüfthöckern reichen Der Rückenkamm darf nur zwei Wirbel (« crowns ») aufweisen, die dieselbe Form haben und einander gegenüberliegen. Die Unterkanten der Wirbel dürfen nicht über das obere Drittel des Rückenkamms hinausgehen. Ein guter Durchschnittswert für die Breite des Rückenkamms ist 5 cm (2 ’’).

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Würdevoll, intelligent, Fremden gegenüber zurückhaltend, aber ohne Anzeichen von Aggressivität oder Scheu.

KOPF

OBERKOPF :

Schädel : Sollte von mittlerer Länge sein (Breite zwischen den Behängen, Entfernungen vom Hinterhauptstachel bis zum Stirnabsatz, vom Stirnabsatz zur Nasenspitze sollten gleich sein), flach und breit zwischen den Behängen; in entspannter Haltung keine Faltenbildung am Kopf.

Stop : Der Stirnabsatz sollte recht gut markiert sein : Das Profil darf nicht in einer Geraden vom Hinterhauptstachel zur Nasenspitze verlaufen.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Die Nase sollte schwarz oder braun sein. Eine schwarze Nase sollte mit dunklen Augen, eine braune Nase mit bern-  steinfarbenen Augen einhergehen.

Fang : Der Fang sollte lang, tief und kräftig sein.

Lefzen : Die Lefzen sollten straff sein und an den Kiefern anliegen.

Kiefer / Zähne : Starke Kiefer, mit einem perfekt schliessenden und vollständigen Scherengebiss. Das heisst, dass die oberen Schneidezähne die unteren Schneidezähne dicht übergreifen und senkrecht im Kiefer stehen. Die Zähne müssen gut entwickelt sein, besonders die Eck- oder Fangzähne.

Backen : Keine Backen.

Augen : Sollten mässig weit voneinander eingesetzt sein, rund, klar und funkelnd, mit intelligentem Ausdruck. Ihre Farbe soll mit der Fellfarbe harmonieren.

Behang : Sollte ziemlich hoch angesetzt sein, von mittlerer Grösse, recht breit am Ansatz und sich zu einer abgerundeten Spitze verjüngen. Er sollte am Kopf anliegend getragen werden.

HALS : Sollte ziemlich lang sein, kräftig und ohne lose Kehlhaut.

KÖRPER :

Rücken : Kraftvoll.

Lenden : Stark, muskulös und leicht gewölbt.

Brust : Sollte nicht zu breit sein, aber sehr tief und geräumig; der tiefste Punkt des Brustbeins sollte in Höhe des Ellenbogenpunktes liegen.

Vorbrust : Sollte, von der Seite gesehen, sichtbar sein.

Rippen : Mäbig gewölbt, niemals tonnenförmig.

RUTE : Am Ansatz kräftig, zur Rutenspitze hin allmählich dünner werdend, nicht grob. Von mässiger Länge, weder zu hoch noch zu tief angesetzt, leicht gebogen getragen, aber niemals geringelt.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Die Vorderläufe sollten vollständig gerade sein, stark und mit kräftigen Laufknochen, die Ellenbogen am Rumpf anliegen. Von der Seite gesehen sollte der Vorderlauf breiter sein als von vorn gesehen. Starke Vorderfusswurzelgelenke, Vorderfuss leicht geneigt gestellt.

Schultern : Die Schultern sollten sich, schrägliegend, klar abzeichnen und, muskulös, grosse Geschwindigkeit erahnen lassen.

HINTERHAND : Die Bemuskelung der Hinterhand sollte schlank sein, die Knie gut gewinkelt, der Hintermittelfuss kurz.

PFOTEN : Rund, mit eng aneinanderliegenden und gut gewölbten Zehen.

GANGWERK : Mit gutem Raumgriff, frei und rege.

HAARKLEID

HAAR : Sollte kurz und dicht sein, glatt und glänzend im Aussehen, aber weder wollig noch seidig.

FARBE : Hell weizenfarben bis rot weizenfarben. Ein wenig Weiss an der Brust und den Zehen ist statthaft, ausgedehnte weisse Behaarung hier, am Bauch oder oberhalb der Zehen ist unerwünscht. Ein dunkler Fang und dunkle Behänge sind statthaft. Zu viele schwarze Haare im ganzen Fell sind äusserst unerwünscht.

GRÖSSE UND GEWICHT :

Die erwünschten Widerristhöhen sind :

Rüden : 63 cm (25’’) bis 69 cm (27’’).

Hündinnen : 61 cm (24’’) bis 66 cm (26’’).

Gewicht :

Rüden : 36,5 kg (80 lbs).

Hündinnen : 32 kg (70 lbs).

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.