Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Golden Retriever

FCI – Standard Nr. 111 /  03. 02. 2010 / DE

GOLDEN RETRIEVER

 

URSPRUNG : Grobbritannien.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 28. 07. 2009.

VERWENDUNG : Apportierhund für die Flintenjagd.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 8 Apportierhunde, Stöberhunde, Wasserhunde. Sektion 1    Apportierhunde. Mit Arbeitsprüfung.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Symmetrisch, harmonisch, lebhaft, kraftvoll, ausgeglichene Bewegung; kernig bei freundlichem Ausdruck.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Wille zum Gehorsam, intelligent mit natürlicher Anlage zu arbeiten. Freundlich, liebenswürdig und zutraulich.

KOPF : Proportioniert und wohlgeformt.

OBERKOPF :

Schädel : Breit ohne grob zu sein, gut auf dem Hals sitzend.

Stop : Ausgeprägt.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Vorzugsweise schwarz.

Fang : Kräftig, breit und tief, von annähernd gleicher Länge wie der Schädel vom Stop zum Hinterhauptbein.

Kiefer / Zähne : Kräftige Kiefer mit einem perfekten, regelmäbigen und vollständigen Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.

Augen : Dunkelbraun, weit voneinander angesetzt, dunkle Lidränder.

Behang : Mittelgrob, ungefähr in Höhe der Augen angesetzt.

HALS : Von guter Länge, trocken und muskulös.

KÖRPER : Harmonisch.

Rücken : Gerade obere Linie.

Lenden : Kräftig, muskulös, kurz.

Brust : Tiefer Brustkorb. Rippen tief und gut gewölbt.

RUTE : In Höhe der Rückenlinie angesetzt und getragen, bis zu den Sprunggelenken reichend. Ohne Biegung am Rutenende.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Vorderläufe gerade mit kräftigen Knochen.

Schultern : Gut zurückliegend, langes Schulterblatt.

Oberarm : Gleich lang wie das Schulterblatt; dadurch Läufe gut unter den Rumpf gestellt.

Ellenbogen : Gut anliegend.

HINTERHAND : Läufe kräftig und muskulös.

Kniegelenke : Gut gewinkelt.

Unterschenkel : Von guter Länge.

Sprunggelenke : Gut gewinkelt, tief angesetzt. Von hinten betrachtet gerade, nicht ein-oder ausgedreht. Kuhhessigkeit in höchstem Grade unerwünscht.

PFOTEN : Rund, Katzenpfoten.

GANGWERK : Kraftvoll mit gutem Schub. Gerade und parallel in Vorder- und Hinterhand. Vortritt ausgreifend und frei, dabei ohne Anzeichen von  Steppen (Hochheben der Vorderläufe).

HAARKLEID

HAAR : Glatt oder wellig mit guter Befederung, dichte wasserabstossende Unterwolle.

FARBE : Jede Schattierung von gold oder cremefarben, weder rot noch mahagoni. Einige wenige weisse Haare, allerdings nur an der Brust, sind zulässig.

GRÖSSE :

Widerristhöhe : Rüden 56 – 61 cm ; Hündinnen 51 – 56 cm.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss

als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem

Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen

Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes und

seine Fähigkeit, die verlangte rassetypische Arbeit zu erbringen,

zu beachten ist.

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:

  • Aggressive oder űbermässig ängstliche Hunde
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstőrungen aufweisen, műssen disqualifiziert werden

N.B. :

  • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
  • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch
  • gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.