Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Shiba

FCI – Standard Nr.  257 /  16.  06. 1999 /  D

S H I B A

URSPRUNG : Japan.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 15. 06. 1992.

VERWENDUNG : Jagdhund für Vögel und Kleinewild .Begleithund.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 5     Spitze und Hunde vom Urtyp. Sektion 5   Asiatische Spitze und verwandte Rassen. Ohne Arbeitsprüfung.

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Der Shiba ist eine uralte ursprüngliche japanische Rasse. Das Wort « Shiba » weist auf etwas Kleines hin, auf einen kleinen Hund. Sein natürlicher Lebensraum war die bergige Gegend am japanischen Meer, wo er für die Jagd auf kleines Wild und auf Vögel verwendet wurde; je nach Ursprungort bestanden kleine Unterschiede zwischen den Rassen.

Als in der Zeit zwischen 1868 und 1912 Jagdhunde wie die englischen Setter und Pointer in Japan eingeführt wurden, wurde die sportliche Jagd zu einem bevorzugten Zeitvertreib im Lande, und Kreuzungen zwischen den Shiba und diesen englischen Jagdhunden wurden häufig vorgenommen; ein Shiba reiner Abstammung wurde zur Seltenheit, und sogar in seinem natürlichen Lebensraum kamen Vertreter dieser Rasse nur in sehr beschränkter Anzahl vor. Um das Jahr 1928 begannen Jäger und gebildete Leute sich um die Erhaltung des reinrassigen Shiba zu kümmern, indem sie die wenigen reinen Blutlinien weiter führten; im Jahre 1934 wurde ein einheitlicher Standard aufgestellt. 1937 wurde der Shiba zum « Naturdenkmal » erklärt, worauf die Rasse bis zum Erreichen des heute bekannten vorzüglichen Erscheinungsbildes gezüchtet und verbessert wurde.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Wohlproportionierter kleiner Hund, sehr muskulös und von gutem Knochenbau. Konstitution kräftig. Seine Bewegung ist lebhaft, frei und schön.

WICHTIGE PROPORTION : Das Verhältnis von Widerristhöhe zur Körperlänge ist 10 : 11.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Treu, scharfsinnig, sehr aufgeweckt.

KOPF

OBERKOPF :

Schädel : Stirn breit.

Stop : Deutlich, mit einer leicht ausgeprägten Furche.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nase : Schwarzer Nasenschwamm erwünscht. Nasenrücken gerade.

Fang : Mässig dick, verjüngt sich allmählich.

Lefzen : Straff.

Kiefer / Zähne : Kräftige Zähne, Scherengebiss.

Backen : Gut entwickelt.

Augen : Verhältnismässig klein, dreieckig, von dunkelbrauner Farbe; der äussere Augenwinkel ist leicht angehoben.

Ohren : Verhältnismässig kleines, dreieckiges, leicht nach vorne geneigtes aufgerichtetes Stehohr.

HALS : Dick, kräftig, zum Kopf und zum Körper gut proportioniert.

KÖRPER :

Rücken : Gerade und kräftig.

Lenden : Breit und muskulös.

Brust : Tief, Rippen mässig gewölbt.

Bauch : Gut aufgezogen.

RUTE : Hoch angesetzt, dick, gut eingerollt oder in sichelförmiger Haltung getragen; bei hängender Rute reicht die Spitze fast bis zum Sprunggelenk.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Von vorne gesehen, vordere Gliedmassen gerade.

Schulterblatt : Mässig schräg.

Ellenbogen : Dicht am Körper anliegend.

HINTERHAND :

Oberschenkel : Lang.

Unterschenkel : Kurz, aber gut entwickelt.

Sprunggelenk : Dick und robust.

PFOTEN : Zehen eng aneinanderliegend und gut gewölbt; Ballen hart und elastisch; Krallen hart und vorzugsweise von dunkler Farbe.

GANGWERK : Leichtfüssig und flink.

HAARKLEID

HAAR : Das Deckhaar ist hart und gerade, die Unterwolle ist weich und dicht. An der Rute ist das Haar etwas länger und abstehend.

FARBE : Rot, schwarzloh, sesam, schwarz-sesam, rot-sesam.

Definition der Farbe « Sesam » :

  • Sesam : Gleichmässige Mischung von weissen und schwarzen Haaren.
  • Schwarz-sesam : Mehr schwarze als weisse Haare.
  • Rot-sesam : Grundfarbe rot, Mischung mit schwarzen Haaren.

Alle angeführten Farben müssen « Urajiro » aufweisen.

« Urajiro » = Weissliches Haar seitlich am Fang und an den Backen, unter dem Fang, an der Kehle, an der Brust und am Bauch, an der Unterseite der Rute und an der Innenseite der Gliedmassen.

GRÖSSE :

Widerristhöhe : Für Rüden : 40 cm. Für Hündinnen :  37 cm.

Eine Abweichung von plus oder minus 1,5 cm wird toleriert.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

  • Hündinnenartige Rüden, rüdenartige Hündinnen.
  • Vor- und Rückbiss.
  • Zahlreiche fehlende Zähne.
  • Ängstlichkeit.

AUSSCHLIESSENDE FEHLER :

  • Nicht aufrecht getragene Ohren.
  • Hängend getragene oder kurze Rute.

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

Rassen gleiche FCI Gruppe. Könnte Ihnen auch gefallen.