Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind  mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge,  sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest  in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.

Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:

Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen

Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.

Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.

Rassestandard Chow-Chow

FCI – Standard Nr. 205 /  09. 06. 1999 /  D

CHOW-CHOW

URSPRUNG : China.

PATRONAT : Grossbritannien.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 24. 06. 1987.

VERWENDUNG : Wach- und Begleithund.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 5     Spitze und Hunde vom Urtyp. Sektion 5   Asiatische Spitze und verwandte Rassen. Ohne Arbeitsprüfung.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Lebhaft, kompakt, kurz und vor allem sehr harmonisch, löwenhafte Erscheinung, stolz, würdevolle Haltung, festgefügtes Gebäude, Rute gut über den Rücken getragen. Sollte immer fähig sein frei zu laufen und soll nicht so viel Haar haben, dass es seine Aktivität behindern oder in heiβem Wetter Leiden verursachen kőnnte. Eine bläulich schwarze Zunge ist charakteristisch.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Ein ruhiger Hund, sehr wachsam, mit blauschwarzer Zunge, einzigartig in seiner stelzenden Gangart. Eigenwillig, treu, jedoch zurückhaltend.

KOPF

OBERKOPF :

Schädel : Flach und breit, unter den Augen gut ausgefüllt.

Stop : Nicht ausgeprägt.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Immer groβ und breit, schwarz (ausgenommen sind cremefarbene und fast weiβe Chows, bei denen die Nase heller gefärbt sein darf, sowie blaue und rehfarbene Chows, deren Nase gleichfarbig sein kann.) aber in allen Farben ist schwarz bevorzugt.

Fang : Mäβig lang, von den Augen bis zum Ende des Fangs breit (nicht zulaufend wie bei einem Fuchs). Unter den Augen gut ausgefűllt. Lefzen : Eine ununterbrochen schwarze Schnauze inklusive der Gaumen und Lefzen mit einer bläulich-schwarzen Zunge ist ideal. Bei den blauen und bei den rehfarbenen Chows kann eine mehr abgeschwächte Farbe vorkommen und die Abschwächung kann noch deutlicher bei den cremefarbenen und den weiβen Chows sein.

Kiefer / Zähne : Zähne stark und ebenmässig, kräftige Kiefer mit einem perfekten, regelmässigen und vollständigen Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.

Augen : Dunkel von ovaler Form, mittelgross und ebenmässig. Bei blauen und rehfarbenen Chows sind passend gefärbte Augen zulässig. Ein ebenmässiges, Entropium freies Auge darf nie nur aufgrund seiner Grösse geringer bewertet werden.

Ohren : Klein, dick, an den Spitzen leicht gerundet, steif aufrecht getragen, weit auseinanderstehend, jedoch leicht zueinander geneigt,  gut vorwärts über die Augen gerichtet, ergibt den für die Rasse so charakteristischen, mürrischen Ausdruck (Scowl). Dieser Ausdruck darf niemals durch lose Falten bildende Kopfhaut erzielt werden.

HALS : Kräftig, voll, aber nicht kurz, leicht gebogen und gut auf den Schultern aufgesetzt.

KÖRPER :

Rücken : Kurz, gerade und kräftig.

Lenden : Kraftvoll.

Brust : Breit und tief; Rippen gut gewölbt, jedoch nicht tonnenförmig.

RUTE : Hoch angesetzt, gut über dem Rücken getragen.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Vorderläufe gerade, mässig lang, mit kräftigen Knochen.

Schultern : Muskulös und schräg liegend.

HINTERHAND : Muskulös.

Sprunggelenk : Tief angesetzt, mit minimaler Winkelung, unentbehrlich für den charakteristischen, stelzenden Gang. Die Sprunggelenke dürfen niemals nach vorne durchgedrückt sein.

Hintermittelfub : Von den Sprunggelenken abwärts gerade.

PFOTEN : Klein, rund, Katzenpfoten ähnlich, gut auf den Zehen stehend.

GANGWERK : Kurz und stelzend. Vorder- und Hinterläufe bewegen sich parallel zueinander und geradeaus.

HAARKLEID

HAAR : Lang- oder kurzhaarig.

  • Langhaar : Üppig, dicht, gerade und abstehend. Das Deckhaar ist eher von grober Textur, mit weicher, dichter Unterwolle. Besonders dicht um den Hals bildet es eine Mähne oder einen Kragen. Gut ausgeprägte Behosung an den Rückseiten der Schenkel.
  • Kurzhaar : Kurz, üppig, dicht, gerade, abstehend und nicht flach anliegend, in der Textur plüschartig.

Jedes künstlich gekürzte Haarkleid, das die natürlichen Umrisse oder den Ausdruck verändert, sollte negativ bewertet werden.

FARBE :  Einfarbig schwarz, rot, blau, rehfarben, creme oder weiss, häufig schattiert, jedoch nicht gefleckt oder gescheckt. Unterseite der Rute und Behosung der Schenkel häufig von hellerer Farbe.

GRÖSSE :

Widerristhöhe : Rüden : 48 bis 56 cm (19 bis 22 inches). Hündinnen : 46 bis 51 cm (18 bis 20 inches).

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

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