Für die verantwortungsvolle Zucht sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.
Wenn man mit seinem Rassehund züchtet, ist das Ziel, gesunde und langlebige mängelfreie Nachkommen zu erzeugen. Bedingungen, die ACI an seine Hundezüchter und deren Rassehunde für die Zucht stellt, sind nicht wenige. Diese sind mit großem Engagement der Züchter und mit Unterstützung der Tiermedizin, sowie Berücksichtigung genetischer Vorgaben verbunden. Die Regelungen hierfür sind gesondert neben den allgemeinen Begutachtungen der äußeren Erscheinung (Morphologische Eigenschaften), der anatomischen Vorzüge, sowie der Bewegungsapparatur- und Abläufe, der Gesundheitsnachweise und insbesondere auch in Bezug auf eine Wesensprüfung und einem Belastungstest in der Zuchtordnung festgeschrieben. Dementsprechend ist eine Zuchtzulassung zu erteilen.
Vorsorge- und Routineuntersuchungen beim Hund sollten regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einem Tierarzt durchgeführt werden.
Zudem sind natürlich weiterführende tiermedizinische Untersuchungen durchzuführen und zu belegen, damit die Zuchttauglichkeit des Zuchthundes offiziell erteilt werden kann. Dabei müssen die zuchtrelevante Untersuchungen von ACI anerkannten Stellen durchgeführt werden.
Bitte stimmen Sie sich dringend vor der Planung der Untersuchungen mit ihrem Zuchtwart oder am besten direkt mit der Geschäftsstelle ab.
Meldepflicht:
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldepflicht für folgende Erkrankungen haben:
Benötigte Tiermedizinische Pflichtuntersuchungen
Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.
Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.
Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.
Empfohlene Tiermedizinische Untersuchungen
Grundsätzlich müssen für die ZTP alle Zuchttiere veterinärmedizinisch untersucht, begutachtet und bescheinigt sein.
Es werden nur Gutachten und Zertifikate von der GRSK e.V., Collegium Cardiologicum e.V., sowie DOK und von ACI anerkannten Gutachtern und Laboren akzeptiert. Andere Gutachten und Auswertungen werden nicht anerkannt.
Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die Zuchthunde der jeweiligen Rasse werden in der folgenden Auflistung geregelt.
Rassestandard Thai Ridgeback
FCI – Standard Nr. 338 / 24. 06. 2004 / D
THAILAND-RIDGEBACK
(Thai Ridgeback Dog)
URSPRUNG : Thailand.
VERWENDUNG : Jagd- und Begleithund.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDS : 26.05.2003.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 5 Spitze und Hunde vom Urtyp. Sektion 8 Urtyp-Hunde zur jagdlichen Verwendung. Ohne Arbeitsprüfung.
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Der Thai Ridgeback ist eine alte Rasse, die schon in rund 350 Jahre alten archäologischen Dokumenten Thailands erwähnt ist. Diese Hunde wurden im östlichen Teil von Thailand vor allem zur Jagd verwendet. Darüber hinaus dienten sie den Menschen als Begleiter ihrer Fuhrwerke und als Wachhunde. Die Rasse verblieb über lange Jahre im Urzustand, da im Osten Thailands die Transportmöglichkeiten unterentwickelt sind. So gab es kaum Gelegenheit, diese Rasse mit anderen Rassen zu kreuzen.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Mittelgrosser Hund mit kurzem Haar, das den Rücken entlang einen „ridge“ (Haarkamm) bildet. Seine Körperlänge übertrifft etwas die Widerristhöhe. Die Muskulatur ist gut entwickelt; sein Körperbau ermöglicht ihm jede Aktivität.
WICHTIGE PROPORTIONEN :
Körperlänge : Widerristhöhe = 11:10
Brusttiefe : Widerristhöhe = 1:2
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Robust und lebhaft, mit hervorragendem Sprungvermögen. Treuer Familienhund.
KOPF :
OBERKOPF :
Schädel : Zwischen den Ohren flach, von der Seite gesehen leicht gerundet.
Stirn : Bei Aufmerksamkeit mit Falten bedeckt.
Stop : Deutlich erkennbar, aber mäßig ausgeprägt.
GESICHTSSCHÄDEL :
Nasenschwamm : Schwarz. Bei blauer Fellfarbe ist die Nase bläulich.
Nasenrücken: Gerade und lang.
Fang : Keilförmig, etwas kürzer als der Oberkopf.
Lefzen : Straff anliegend, gut pigmentiert.
Maul : Zunge vorzugsweise schwarz gefleckt.
Kiefer : Ober- und Unterkiefer sind kräftig.
Zähne : Weiss und kräftig, Scherengebiss.
Augen : Von mittlerer Grösse, mandelförmig. Dunkelbraun. Hunde mit blauer Fellfarbe dürfen bernsteinfarbene Augen haben.
Ohren : Seitlich auf dem Schädel angesetzt. Von mittlerer Größe, dreieckig; nach vorn geneigt, straff aufgerichtet. Nicht kupiert.
HALS : Mittellang, kräftig, muskulös, leicht gebogen, den Kopf hoch tragend.
KÖRPER :
Rücken : Kräftig und gerade.
Lenden : Kräftig und breit.
Kruppe : Mässig abfallend.
Brust : Tief genug, um bis zu den Ellenbogen hinabzureichen. Rippen gut gebogen, aber nicht fassförmig.
Untere Profillinie : Bauch gut aufgezogen.
RUTE : Am Ansatz dick, sich zur Spitze hin allmählich verjüngend. Die Spitze kann bis zu den Sprunggelenken reichen. Die Rute wird in leichter Krümmung vertikal aufrecht getragen.
GLIEDMASSEN
VORDERLÄUFE :
Schulter : Schräg nach hinten gelagert.
Unterarm : Gerade.
Vordermittelfuß : Von vorn gesehen gerade, von der Seite gesehen sehr leicht schräg gestellt.
Pfoten : Oval.
Zehennägel : Schwarz, je nach Fellfarbe auch heller.
HINTERLÄUFE :
Oberschenkel : Gut entwickelt; mit gut gewinkelten Knie-gelenken.
Sprunggelenke : Kräftig, niedrig über dem Boden stehend.
Hintermittelfuß : Von hinten gesehen gerade und parallel.
Pfoten : Oval.
GANGWERK / BEWEGUNG : Raumgreifender Schritt, wobei sich der Körper weder auf und ab noch seitlich wiegend bewegt. Bei normaler Geschwindigkeit parallel fußend. Von vorne gesehen bewegen sich die Vordergliedmassen geradlinig vor und zurück, so dass Schulter-, Ellenbogen- und Vorderfusswurzelgelenk ungefähr auf einer Ebene liegen. Von hinten gesehen liegen Knie- und Sprunggelenke annähernd auf einer gedachten senkrechten Linie. Der Bewegungsablauf ist geradlinig nach vorne gerichtet, wobei die Pfoten weder nach innen noch nach außen geworfen werden, so daß der Schritt raumgreifend und der Schub kraftvoll ist. Der Bewegungsablauf soll insgesamt rhythmisch fliessend und harmonisch sein.
HAUT : Geschmeidig und dünn, straff anliegend; an der Kehle keine Wamme bildend.
HAARKLEID
HAAR : Kurz und glatt. Der Ridge (Haarkamm) oben auf dem Körper wird aus Haaren gebildet, die in einer dem übrigen Haarkleid entgegengesetzten Richtung wachsen; er sollte sich von dem übrigen Haar deutlich absetzen. Der Ridge tritt in unterschiedlichen Formen und Längen auf, er muß jedoch auf beiden Seiten der Wirbelsäule symmetrisch sein und darf nicht über die Breite des Rückens hinausreichen. Haarwirbel am vorderen Ende des Ridges sind akzeptabel.
FARBE : Einfarbig: rot, schwarz, blau und sehr hell falbfarben („isabella“); Rot vorzugsweise mit schwarzer Maske.
GRÖSSE :
Ideale Widerristhöhe : Rüden: 56-61 cm (22-24 inches), Hündinnen: 51-56 cm (20-22 inches).
Es besteht eine Toleranz von +/- 2,5 cm (1 inch).
FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.
- Jede andere Gebissstellung als ein Scherengebiss.
- Ungleichmäßiger Ridge.
AUSSCHLIESSENDE FEHLER :
- Aggressiv oder ängstlich.
- Hunde ohne Ridge.
- Langes Haar.
Hunde, die deutliche physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
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